Beitragsrückerstattung: Cashback für INTER-Kunden mit privater Vollversicherung
INTER-Kunden mit einer privaten Krankheitskostenvollversicherung erhalten auch für das Jahr 2021 eine Beitragsrückerstattung von bis zu 3 Monatsbeiträgen. Die INTER zahlt für das Geschäftsjahr 2021 Beitragsrückerstattungen von insgesamt über 27,3 Millionen Euro an rund 39.000 Versicherte, die im vergangenen Jahr leistungsfrei geblieben sind.
Voraussetzung für die Beitragsrückerstattung in Form eines Cashbacks ist, dass während des Jahres 2021 ohne Unterbrechung eine Krankheitskostenvollversicherung bestand und für das Behandlungsjahr 2021 keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Ebenso muss der Vertrag bis zum 1. Juli 2022 in ungekündigter Form bestanden haben. Über diese Voraussetzungen sowie die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung werden alle INTER-Kunden mit einer solchen Versicherung zu Beginn eines jeden Jahres ganz transparent informiert. So liegt es in deren eigener Entscheidung, ob sie kleinere Beträge selbst tragen oder ihre Rechnungen komplett einreichen.
Die Beitragsrückerstattung ist für die INTER ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Krankheitskostenvollversicherung. Und für die Leistungsfreiheit in 2022 ist die Zahlung einer Beitragsrückerstattung bereits beschlossen.
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