Der Paukenschlag des BAG

Home-Office ist für Viele aus dem beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Oft richten Arbeitgeber hierfür ihren Angestellten die sogenannte Vertrauensarbeitszeit ein. Nun hat am 13. September das BAG zur Erfassung von Arbeitszeit eine Entscheidung getroffen, die vermutlich mehr als andere in der Praxis Wellen schlagen wird.

(PDF)
Woman procrastinate at home workplace. Remote work and home office problemWoman procrastinate at home workplace. Remote work and home office problemLazy_Bear – stock.adobe.com

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Frank Dahlbender, Ulrich Weber & Partner

Eigentlich ging es in dem Verfahren um etwas anderes. Betriebsrat und Arbeitgeber stritten darüber, ob dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Initiativrecht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht oder nicht. Der Betriebsrat hatte dies verlangt, um die Beschäftigten einer vollstationären Wohneinrichtung vor übermäßigen Arbeitszeiten zu schützen.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen, wollte der Betriebsrat eine Einigungsstelle hierzu einsetzen lassen. Das Arbeitsgericht Minden lehnte die Initiative des Betriebsrats ab. Das Landesarbeitsgericht Hamm dagegen bestätigte entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1989 mit Beschluss vom 27.07.2021 (7 TaBV 79/20) die Sichtweise des Betriebsrats und wollte die Einigungsstelle einsetzen.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts drehte mit seinem Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) unter dem Vorsitz der Präsidentin Frau Inken Gallner das Ganze wieder um und blieb dabei, dass dem Betriebsrat kein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zusteht.

Nun mag sich die Arbeitgeberin im ersten Moment gefreut haben, die Begründung des Senats wird jedoch das Arbeitgeberlager aufhorchen lassen: So verwies das oberste deutsche Arbeitsgericht darauf, aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG folge bereits die Verpflichtung der Arbeitgeber, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden könne: als Ergebnis einer unionsrechtskonformen Auslegung der Norm.

Vor dem Hintergrund einer bestehenden gesetzlichen Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung sei ein Initiativrecht des Betriebsrats im Rahmen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG („Einführung einer technischen Überwachungseinrichtung“) ausgeschlossen.

Warten auf den Gesetzgeber

Damit kommt das Bundesarbeitsgericht dem deutschen Gesetzgeber zuvor, der noch eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes prüfen wollte. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP heißt es dazu:

„Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z. B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.“

Die Entscheidung, auf die insoweit Bezug genommen wird, stammt vom EuGH aus dem Jahre 2019 (Urteil vom 14.05.2019, C – 55/18). Seitdem redet die Politik davon, auch in Deutschland die Arbeitszeiterfassung zu regeln.

Bedeutung für die Praxis

Nun hat das Bundesarbeitsgericht eine bereits bestehende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG erkannt – ohne Vertrauensschutz oder Fristen zur Umsetzung, auf die sich Arbeitgeber einstellen könnten. Mit jedem Tag ohne Arbeitszeiterfassung verstößt der Arbeitgeber gegen die Regeln zum Arbeitsschutz.

Es ist davon auszugehen, dass jetzt nach Maßgabe von § 16 Abs. 2 ArbZG die zur Überwachung aufgerufenen Behörden Aufzeichnungen der Arbeitszeit sehen wollen, Nachweise, die mindestens zwei Jahre aufzubewahren sind. Anderenfalls droht ein Bußgeld nach § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG.

Es besteht also Handlungsbedarf. Die Frage ist, ob und wann der Gesetzgeber handelt und versucht, europarechtskonform nicht allein das „Ob“ der Arbeitszeiterfassung zu regeln, sondern vor allem auch das „Wie“. So lange wird der rechtstreue Arbeitgeber aber nicht warten können und die Arbeitszeiterfassung früher in Angriff nehmen müssen.

Aber Achtung: es mag zwar kein Initiativrecht des Betriebsrats bestehen, aber geht der Arbeitgeber das Thema von sich aus an und will eine elektronische Arbeitszeiterfassung im Betrieb einführen, dann nicht ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das „Wie“, sprich die Ausgestaltung im Einzelnen einer solchen Erfassung ist und bleibt mitbestimmt und landet unter Umstände am Ende in der Einigungsstelle.

Home-Office und Vertrauensarbeitszeit am Ende?

Und das Thema hat es in sich: zu erfassen ist selbstverständlich auch die Arbeitszeit im „Home-Office“ und bei der sogenannten Vertrauensarbeitszeit. Zu erfassen ist auch die Arbeitszeit an Wochenenden oder abends, wenn doch noch schnell etwas zu Hause erledigt wird, sprich die letzten E-Mails gecheckt und beantwortet werden.

Nach dem zitierten Willen der „Ampel“ sollen aber flexible Arbeitszeitmodelle weiterhin möglich sein. In der betrieblichen Praxis werden sich nun zahlreiche bisher unbeachtete Fragestellungen ergeben. Dabei bleibt abzuwarten, ob sich mancher Beschäftigter in „Remote Work“ oder ähnlichen Arbeitsformen nicht doch wieder die alten „unbeobachteten“ Verhältnisse zurückwünscht.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

df501034-c070-49c1-b178-1a11c3072665df501034-c070-49c1-b178-1a11c3072665Sergey Nivens – stock.adobe.comdf501034-c070-49c1-b178-1a11c3072665Sergey Nivens – stock.adobe.com
Management

Überblick zum neuen Nachweisgesetz für die arbeitsvertragliche Gestaltung

Arbeitsvertragsgestaltung war noch nie nur eine „lästige Pflicht“! Bei der Arbeitsvertragsgestaltung ging es schon immer - gerade aus Arbeitgebersicht - um im Grunde die elementarsten Verträge jeder Unternehmung. Was sich durch das neue Nachweisgesetz geändert hat.

Working mother in home office. Unhappy woman and child using laptop. Sad and angry daughterWorking mother in home office. Unhappy woman and child using laptop. Sad and angry daughterMarina Andrejchenko – stock.adobe.comWorking mother in home office. Unhappy woman and child using laptop. Sad and angry daughterMarina Andrejchenko – stock.adobe.com
Management

Bitkom: Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice!

Anlässlich der Ankündigung einer Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes durch das BAG, fordert Bitkom, sich im Arbeitsrecht nicht weiter an der Industriearbeit des frühen 19. Jahrhunderts zu orientieren, sondern die Vorteile der modernen Vertrauensarbeitszeit weiter nutzbar zu machen.

Happy bank manager shaking hands with a client after successful agreement in the office.Happy bank manager shaking hands with a client after successful agreement in the office.kerkezz – stock.adobe.comHappy bank manager shaking hands with a client after successful agreement in the office.kerkezz – stock.adobe.com
Management

Trotz Kostendruck: Unternehmen wollen Benefits-Angebot ausbauen

Wenn es um die Optimierung ihrer Benefits-Strategie geht, steht für 85 Prozent der Unternehmen die Fachkräfte-Gewinnung und -Bindung im Fokus. Dabei setzen sie vor allem auf flexible Arbeitsregelungen sowie die Förderung der Entwicklung der Mitarbeitenden. Knapp 40 Prozent priorisieren die Altersvorsorge.

Multiethnic People Conference Meeting Online and Discussing BusiMultiethnic People Conference Meeting Online and Discussing BusiGorodenkoff – stock.adobe.comMultiethnic People Conference Meeting Online and Discussing BusiGorodenkoff – stock.adobe.com
Management

Welche Vorteile bringt eine Zeiterfassungssoftware?

Unternehmen steht eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Verfügung, um die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Im Vergleich zu herkömmlichen analogen Formen bieten digitale Zeiterfassungssysteme besondere Vorteile. Wie von diesen profitiert werden kann.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.