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§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
Weitere News
Frau-Smartphone-Langeweile-533011380-AS-irissca
irissca – stock.adobe.com
22.02.2023
Besteht die Pflicht zur Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer?
In vermutlich dem Großteil der Arbeitsverhältnisse gilt bezüglich der Arbeitszeiterfassung auch nach der Entscheidungsbegründung des BAG nur eine eingeschränkte Pflicht für Arbeitgeber. Denn es gibt einen weiten Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung und nicht einmal einen „Formzwang“.
Woman procrastinate at home workplace. Remote work and home office problem
Lazy_Bear – stock.adobe.com
20.09.2022
Management
Der Paukenschlag des BAG
In einem Urteil hat das BAG eine bereits bestehende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erkannt – ohne Vertrauensschutz oder Fristen zur Umsetzung. Mit jedem Tag ohne Arbeitszeiterfassung verstößt der Arbeitgeber gegen die Regeln zum Arbeitsschutz.