E-Bikes und E-Roller ergänzen seit jüngster Zeit das Stadtbild zunehmend. Diese werden auch vielfach technisch manipuliert, um die gesetzlich definierte Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.
Der Gesetzgeber schreibt für Leicht-Motorfahrräder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h keine Helmpflicht vor. Doch wie verändern sich die Unfallfolgen, wenn Fahrer*innen eines Leicht-Motorfahrrades mit getunter und somit überhöhter Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind und in einen Unfall involviert werden? Welche Rolle kann dabei ein Sturzhelm als Schutz spielen?
Die Baloise führt diesen Test in Kooperation mit der Dynamic Test Center AG und der Verkehrspolizei Basel-Stadt durch. Daniel Junker, Leiter Fahrzeugexperten bei Baloise erklärt: Geschwindigkeitsmanipulierte Leicht-Motorfahrräder nehmen im Straßenverkehr stark zu. Am heutigen Crashtest werden wir ein paar Unfallsituationen nachstellen, um Verkehrsteilnehmende im Umgang mit diesen zu sensibilisieren.
Der erste Crashtest zeigt das Szenario eines E-Rollers, der seitlich in ein Auto fährt. Der Autofahrer schätzt die Geschwindigkeit falsch ein; der E-Roller ist nämlich getunt. Der Fahrer trägt keinen Helm. Im Nachgang analysiert Rolf Thommen, Leiter Verkehrspolizei Basel-Stadt, die Unfallstelle:
Der Autofahrer ist hier vermutlich von der überhöhten Geschwindigkeit des E-Rollers überrascht worden. Zudem prallt der Fahrer des E-Rollers in der Regel zuerst mit dem Kopf und danach mit dem ganzen Körper auf das Auto und erleidet beim Zusammenstoss und darauffolgenden Sturz schwere Verletzungen. Bei dieser Geschwindigkeit wäre zum Selbstschutz ein Helm zwingend nötig gewesen.
Was so ein Helm überhaupt alles aushält, zeigt der darauffolgende Test mit dem Fallimpaktor. Sandro Caviezel von der Dynamic Test Center AG verdeutlicht:
Im Test fällt ein handelsüblicher Velohelm mit einem Kopfdummy aus 1.5 Metern mit einer Geschwindigkeit von 19.5 km/h auf eine Stahlplatte. Dabei darf am Kopf des Dummys eine definierte Verzögerung nicht überschritten werden. Dieser Test ist Teil der Zulassungsprüfung, welche jeder in der Schweiz verkaufte Velohelm bestehen muss und womit sichergestellt wird, dass das Verletzungsrisiko am Kopf bei einem Aufprall erheblich gesenkt werden kann.
Der zweite Crashtest sieht ein E-Bike als Protagonisten vor, das gegen eine sich öffnende Autotüre fährt. Dazu sagt Heinz Reber des DTC: Dieses Szenario kennen wir zur Genüge von den traditionellen Velos. Mit den E-Bikes sind Fahrer*innen natürlich nochmal mit einer anderen Geschwindigkeit unterwegs, entsprechend heftiger wird der Aufprall. Auch kann der Umstand, ob man einen Helm trägt oder nicht, gegebenenfalls über Leben und Tod entscheiden.
Daniel Junker von Baloise fasst den Crashtest zusammen und gibt an, dass die heutigen Crashtests die Problematik rund um die größeren physikalischen Kräfte, die durch überhöhte Geschwindigkeiten von Leicht-Motorfahrräder erzeugt werden, beleuchtet werden. Eine Ausweitung der Helmpflicht auf solche Gefährte empfehlenswert sei, da zudem zahlreiche solcher Fahrzeuge getunt unterwegs seien – und somit die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten übersteigen. So sei eine technische Manipulation zur Geschwindigkeitssteigerung bereits vom Hersteller zu unterbinden.
Wollen Sie einmal an einem Baloise Crashtest live mit dabei sein? Senden Sie Ihre Kontaktdaten an: media.relations@baloise.com.
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