Viele Kunden sehen in ihrem Makler oft einen Ansprechpartner für all ihre Wirtschaftsfragen. Im Gewerbebereich ist dieser Anspruch besonders ausgeprägt. Um die Erwartungen zu erfüllen und um sich als Risikomanager zu empfehlen, kann der Makler seine Kunden auf rechtliche Änderungen hinweisen und auf diese Weise wichtige Impulse geben. Rechtsanwälte und Steuerberater kümmern sich anschließend um die fachlichen Details.
Ein Beitrag von Alexander Retsch, Volljurist und Syndikus der vfm-Gruppe
Bei GmbHs mit mehr als einem Gesellschaftergeschäftsführer ist die Sozialversicherungsfreiheit von Geschäftsführern fast immer ein geeignetes Thema für ein Gespräch. Bereits vor einigen Jahren kam es hier durch das Bundessozialgericht zu einer Wende: Die Abkehr von der „Kopf- und Seele“-Rechtsprechung machte deutlich, dass Geschäftsführer von Gesellschaften nicht mehr “automatisch” sozialversicherungsbefreit sind. Die bis dahin üblichen Regelungen in Verträgen reichen ab 2015 nicht
mehr aus. Ebenso wenig die in der Praxis häufig vorliegenden Vereinbarungen zur Stimmbindung.
Gesellschaftsvertrag entscheidend
Seit Änderung der Rechtsprechung muss jeder Geschäftsführer, der nicht im Besitz von mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile ist, in die Sozialversicherung einzahlen. Nur zwei Ausnahmen erlauben eine Befreiung und sind schriftlich im Gesellschaftsvertrag zu fixieren:
Zum einen, wenn der Minderheitengesellschafter weitreichende Mitbestimmungsrechte erhalten hat und durch eine echte Sperrminorität alle wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschaft blockieren kann. Zum anderen, wenn eine Sonderkonstellation vorliegt. Letztere muss im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens verbindlich beurteilt worden sein.
Unwissenheit schützt nicht
Bis heute hat eine Vielzahl von Unternehmen auf das Urteil inadäquat reagiert. Ihre Satzungen sind nicht modifiziert. Im Falle einer Betriebsprüfung drohen existenzgefährdende Nachzahlungen. Schlimmstenfalls wird auch die vom Makler vermittelte Geschäftsführerversorgung auf den Prüfstand gestellt.
Vor diesem Hintergrund sollten Makler ihre Bestände genau prüfen und Kunden gezielt auf das mögliche Risiko ansprechen. Betroffene Mandanten werden dies sehr zu schätzen wissen. Zudem entsteht ein wertvoller Gesprächsansatz, um auch aktuelle Themen wie eine Cyber- oder D&O-Absicherung zu platzieren.
Themen:
LESEN SIE AUCH
vfm-Gruppe mit Spitzenbewertung im Maklerpool Navigator 2023
Mit dem Ergebnis sicherte sich die vfm-Gruppe den ersten Platz unter 18 teilnehmenden Maklerpools. Abgefragt wurden folgende Kategorien: Maklerorientierung, Produktspektrum, Prozesse/Services/Verwaltung, Weiterbildung, Marketingunterstützung, Softwareunterstützung/Digitalisierung sowie Vertriebsunterstützung.
vfm-Gruppe verbucht in 2023 Rekord-Ergebnis
Der Maklerverbund meldet für das Geschäftsjahr 2023 ein beeindruckendes Rekord-Ergebnis: Die reinen Courtage- beziehungsweise Provisionserlöse erreichten mit 57,6 Mio. Euro einen Höhepunkt und verzeichneten eine Wachstumsrate von 13,16 Prozent gegenüber 2022.
FondsKonzept AG und vfm-Gruppe vertiefen Zusammenarbeit
Durch die strategische Partnerschaft profitieren die Vertriebspartner beider Unternehmen gegenseitig von den jeweiligen Dienstleistungen, Deckungskonzepten und Finanzprodukten. Gemeinsames Wachstum und Unabhängigkeit steht weiterhin im Fokus der Partner.
vfm kürt Top-Versicherer des Jahres 2024
Während der „Know-how-Börse“ zeichnete der Maklerverbund die Spitzenreiter der Sparten Kranken-, Lebens- und Sachversicherung aus. Geehrt wurden: Die Haftpflichtkasse, KS-Auxilia, KRAVAG, Barmenia. ARAG, Continentale, der Volkswohlbund und die Alte Leipziger.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Aon-Marktprognose 2025: „Bürokratie bremst den Fortschritt aus“
Das Beratungsunternehmen Aon hat seine Marktprognose für den deutschen Versicherungsmarkt 2025 veröffentlicht. Der Bericht zeigt: Unternehmen müssen sich zunehmend mit komplexen und global vernetzten Risiken auseinandersetzen. Politische Unsicherheiten, hohe Kosten und der Klimawandel setzen Unternehmen unter Druck.
Versicherungsbranche erwartet 2025 stabiles Wachstum – GDV fordert Reformen
Die Versicherungswirtschaft prognostiziert für 2025 ein branchenweites Beitragswachstum von fünf Prozent. Besonders die Schaden- und Unfallversicherung sowie die PKV legen zu. Gleichzeitig fordert der GDV Reformen in der Altersvorsorge, Cybersicherheit und dem Steuerrecht.
Kennzeichenwechsel für Mofas, Mopeds und E-Scooter: Ab März gilt nur noch Grün
Zum 1. März müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter auf ein grünes Versicherungskennzeichen umgestellt werden. Wer weiterhin mit dem blauen Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar. Die aktuellen Zahlen des GDV zeigen zudem: Schäden und Diebstähle haben 2023 deutlich zugenommen.