Dauerkritik: Rentenkürzungen bei Riester-Renten

Die Bürgerbewegung Finanzwende hat Klage gegen eine massive Rentenkürzung bei einer Riester-Rente der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung eingereicht. Diese hatte den garantierten Rentenfaktor 2017 von 37,34 Euro auf 27,97 Euro gesenkt. Nach Recherche des Bund der Versicherten e. V. (BdV) liegt der derzeit übliche garantierte Rentenfaktor für einen vergleichbaren Zurich-Vertrag heute sogar nur noch bei 26,90 Euro.

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Das heißt, für 10.000 Euro angespartes Kapital gibt es nur eine garantierte Monatsrente von 26,90 Euro. Somit müsste eine versicherte Person schon 98 Jahre alt werden, um über die garantierten Renten das angesparte Kapital ohne Inflationsausgleich zurückzubekommen. Hintergrund für diese hohen Annahmen zur Lebenserwartung sind die sogenannten Sterbetafeln. Aktuelle Untersuchungen des BdV zeigen jedoch, dass diese Sterbetafeln gerade bei Riester-Renten massiv von realistischen Prognosen zulasten der Versicherten abweichen. „Die Berechnungen der Versicherer sind unfair und benachteiligen die Riester-Sparerinnen und Sparer“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Kalkuliert ein Versicherer eine Rente, muss er Annahmen treffen, wie lange die versicherten Personen leben und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, in einem bestimmten Alter zu versterben. Die heute aktuelle grundlegende Sterbetafel der Versicherer, die sogenannte DAV04R, ist 17 Jahre alt. Daher hat Kleinlein untersucht, wie genau die damals ermittelten Sterblichkeiten sich tatsächlich bewahrheitet haben.

Die Versicherer unterschätzten die Sterblichkeit massiv und haben damit künstlich die Erwartungen für eine hohe Lebenserwartung hochgeschraubt.

Nach den Berechnungen von Kleinlein lagen zum Beispiel im Jahr 2015 die tatsächlichen Sterblichkeiten ab Alter 50 für Frauen um mindestens 50 Prozent höher als nach der Unisextafel DAV04R angenommen, bei Männern lag die Sterblichkeit je nach Alter immer mindesten 100 Prozent darüber, zuweilen sogar beim Vierfachen.

Bei Sterbetafeln rechnen Versicherer einen sogenannten Selektionseffekt ein, den sie damit begründen, dass nur solche Personen einen Rentenvertrag abschließen, die für sich selbst eine hohe Lebenserwartung annehmen. Damit begründen sie die abweichenden Sterblichkeitsannahmen. „Die Riester-Rente ist für alle Bevölkerungsgruppen gedacht, daher ist es unfair, durch einen behaupteten Selektionseffekt die Riester-Renten klein zu rechnen“, erklärt Kleinlein. „Es ist an der Zeit, dass die Riester-Rente fair kalkuliert wird und nicht mehr von den Lebensversicherern nach Gutdünken zusammengestrichen wird.“

Informationen zu Sterbetafeln finden sich auch in einem Erklärvideo auf bdv-blog.de und in den Unterlagen zum Vortrag von Axel Kleinlein auf der Wissenschaftstagung des BdV.

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