Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Rentenkürzung
Weitere News
Verbraucher, die von Kürzungen ihrer Riester-Rente betroffen sind, sollten ihren Versicherungsvertrag genau prüfen.
Foto: Adobestock
02.02.2025
Urteile
Allianz unterliegt vor Gericht: Riester-Rente darf nicht gekürzt werden
Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche: Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf eine umstrittene Klausel in ihren fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen nicht mehr verwenden.
Euro banknote cut on parts.
watman – stock.adobe.com
20.04.2022
Assekuranz
Dauerkritik: Rentenkürzungen bei Riester-Renten
Die Bürgerbewegung Finanzwende hat Klage gegen eine massive Rentenkürzung bei einer Riester-Rente der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung eingereicht. Diese hatte den garantierten Rentenfaktor 2017 von 37,34 Euro auf 27,97 Euro gesenkt. Nach Recherche des Bund der Versicherten e. V. (BdV) liegt der derzeit übliche garantierte Rentenfaktor für einen vergleichbaren Zurich-Vertrag heute sogar nur noch bei 26,90 Euro.
Hand-Kreide-Striche-Tafel-62614478-FO-Juergen-Faelchle
05.09.2017
Assekuranz
Früher in Rente zu gehen kostet
Mit Einführung des Flexirentengesetzes zum 01. Juli 2017 ist der Ausgleich von Abschlägen in der gesetzlichen Rente bei einem vorzeitigen Renteneintritt früher möglich als bisher. Diese Zahlungen können jetzt bereits ab dem 50. Lebensjahr und nicht wie vormals, ab dem 55. Lebensjahr, vorgenommen werden.