Ist die Vereinbarung über Servicegebühren zulässig?

Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 12.02.2021 (Az.: 1 U 41/20) darüber entschieden, ob eine Vereinbarung über Servicegebühren für Versicherungsmakler zulässig ist.

(PDF)
Angry and nervous boss shouting into phone, during phone conversation with employee, businessman in modern office with phoneAngry and nervous boss shouting into phone, during phone conversation with employee, businessman in modern office with phoneLiubomir – stock.adobe.com

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Jens Reichow, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Eine Versicherungsmaklerin hatte einer Versicherungsnehmerin eine fondgebundene Lebensversicherung zunächst vermittelt und diese anschließend betreut. Für die Betreuung der vermittelten Versicherung hatte die Versicherungsmaklerin eine Servicegebühr mit der Versicherungsnehmerin vereinbart.

Nach einiger Zeit verklagte die Versicherungsnehmerin die Versicherungsmaklerin auf Rückzahlung der gezahlten Servicegebühr. Die Versicherungsmaklerin soll im Rahmen der Beratung und Betreuung der fondsgebundenen Lebensversicherung ihre Aufklärungspflicht verletzt haben. Nach Ansicht der Versicherungsnehmerin liege in der Vereinbarung einer Servicegebühr zudem ein Verstoß gegen § 34d Abs. 1 S. 8 GewO.

Die Vorinstanz, das LG Bremen, hatte die Forderung der Versicherungsnehmerin bereits zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung wendete sich die Versicherungsnehmerin mittels Berufung vor dem OLG Bremen.

Entscheidung

Das OLG Bremen (Az.: 1 U 41/20) wies die Berufung der Versicherungsnehmerin zurück. Es verdeutlicht in seiner Entscheidung, dass an der Entscheidung des LG Bremen festgehalten wird. Es lag keine untersagte Tätigkeit der Versicherungsmaklerin vor. Vielmehr war ihr Handeln durch die Erlaubnis als Versicherungsmaklerin gem. § 34d Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO gedeckt. Zudem wurde verdeutlicht, dass ein einseitiger Verstoß gegen die Erlaubnispflicht ohnehin nicht zur Unwirksamkeit der entsprechenden Vereinbarung über Servicegebühren führen könne.

Ohne Erfolg blieb die Berufung auch mit Blick auf die Behauptung, dass infolge der Kostenbelastung durch die Servicegebühren mit der Versicherungsmaklerin keine Aussicht darauf bestanden hätte, einen Ertrag aus der Lebensversicherung zu erzielen. Ein ex-post Beurteilung der Kosten ist dabei unerheblich. Vielmehr kommt es darauf an, ob eine Aussicht auf Ertrag von Anfang an nicht bestanden hat. Dies war vorliegend nicht der Fall.

Zudem kam es zu keiner Verletzung der Aufklärungspflicht. Es hätte im Voraus absehbar sein müssen, dass aufgrund der Vertragsstruktur, insbesondere die Servicegebühr, ein Ertrag nicht mehr zu erzielen war. Dies konnte die Versicherungsnehmerin nicht nachweisen.

Fazit

Der Beschluss des OLG Bremen zeigt, dass Versicherungsmakler berechtigt sind Servicegebühren zu erheben und diese auch abzurechnen. Ob die Gebühren angemessen sind, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Dasselbe gilt für den Vorwurf möglicher Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Stein-auf-Anzugtraeger-45115839-FO-ollyStein-auf-Anzugtraeger-45115839-FO-olly(1) olly – fotolia.com (2) AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
Assekuranz

Provisionsdeckel ist existenzbedrohend

Die von der Bundesregierung geplante Provisionsbegrenzung in der Lebensversicherung in Höhe von 25 Promille würde die Versicherungsmakler weitaus härter treffen, als die verantwortlichen politischen Gremien prognostizieren. Im aktuellen Vermittlerbarometer befragte der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung rund 1.550 Vermittler unter anderem zu den konkreten Auswirkungen der geplanten Regulierung.
Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata (links)  und Dr. Reiner Will, Geschäftsführer von Assekurata.Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata (links) und Dr. Reiner Will, Geschäftsführer von Assekurata.Assekurata
Assekuranz

Lebensversicherung: ZZR-Rückflüsse bringen Spielraum

Zinsanstieg, ZZR-Rückflüsse und demografischer Wandel verändern das Geschäftsmodell der Lebensversicherer grundlegend. Die Branche steht finanziell stabil da – doch das Neugeschäft bleibt unter Druck.

Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken MilliardenpotenzialWiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken MilliardenpotenzialDALL-E
Assekuranz

Wiederanlage im Bestand: Versicherer verschenken Milliardenpotenzial

In Zeiten stagnierender Neugeschäftszahlen und hoher Leistungsabfüsse rückt der Versicherungsbestand zunehmend in den Fokus strategischer Überlegungen. Das gilt insbesondere für die Lebensversicherung: Dort schlummern ungenutzte Chancen, die Erträge stabilisieren und die Kundenbindung stärken könnten – wenn Versicherer systematisch auf Wiederanlage setzen würden. Der Text erschien zuerst im expertenReport 05/2025.

An der Absicherung der Arbeitskraft hängt in der Regel die Existenz. Je früher man die richtigen Schritte geht, um für sich und seine Familie vorzusorgen, umso besser.An der Absicherung der Arbeitskraft hängt in der Regel die Existenz. Je früher man die richtigen Schritte geht, um für sich und seine Familie vorzusorgen, umso besser.Provinzial
Produkte

Provinzial erweitert BU- und EU-Angebot

Mit der Einführung einer neuen Produktfamilie in der Berufsunfähigkeits- (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) verfolgt die Provinzial Lebensversicherung das Ziel, ihre Angebote zur Arbeitskraftabsicherung breiter aufzustellen und neue Zielgruppen zu erschließen. Die Neuerungen wurden Anfang Juni 2025 bekannt gegeben.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”
Ausgabe 03/25

„Im Vertrieb werden wir unsere Aktivitäten ausbauen und die Kapazitäten dafür verstärken”

Dr. Florian Sallmann
"Schema F gibt es nicht mehr"
Ausgabe 10/24

"Schema F gibt es nicht mehr"

Michael Schillinger & Andreas Bahr
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht