Seit Dezember 2020 gilt beim Wohnungskauf in Deutschland eine neue Provisionsregel: Private Käufer müssen nur noch maximal die Hälfte des Maklerhonorars zahlen, die andere Hälfte oder mehr trägt der Verkäufer. Die Zufriedenheit mit der neuen Honorarordnung ist hoch – sogar bei den Verkäufern, wie eine aktuelle onOffice-Umfrage zeigt.
Dass das Modell sowohl bei Käufern als auch bei Verkäufern auf recht hohe Akzeptanz stößt, zeigt eine Umfrage der Maklersoftware onOffice, die im September durchgeführt wurde.
Am meisten Zustimmung bei den Befragten fanden Aussagen, wonach sich Käufer über die neue Regelung freuen, die Käufer allgemein zufriedener und konkret auch mit der Höhe der Provision zufrieden seien. Negative Einschätzungen (etwa Unzufriedenheit mit der Honorarregelung) werden von den Befragten bei den Käufern hingegen kaum wahrgenommen – hier stimmten maximal 6,5 Prozent zu.
Überraschung: Verkäufer zufrieden
Überraschend zeigte sich das Ergebnis auch bei den Immobilien-Verkäufern klar. Sie nehmen die neue Bezahlung des Maklers ebenso sehr positiv auf, nur die Höhe der Provision macht nicht alle Verkäufer glücklich.
Demnach haben 25 Prozent der Makler mit den Verkäufern gute Erfahrungen, 21 Prozent der Makler schlechte. Knapp 10 Prozent der Befragten gaben an, dass es viel negatives Feedback von den Verkäufern gebe, ebenso viele meinten aber auch, dass die Verkäufer sich besser beraten fühlen.
15 bis 20 Prozent Entlastung für Käufer
Ebenso wurde deutlich, dass viele Maklerbüros schon vor dem neuen Gesetz eine sogenannte Innenprovision – also einen Teil des Honorars vom Verkäufer – verlangten. Somit kam es im Alltag zu keinen wesentlichen Änderungen. Aus mehreren Makler-Angaben lässt sich schließen, dass die Käufer dank des Gesetzes zwischen 15 und 20 Prozent weniger zahlen müssen.
Dennoch berichten einige Makler, dass der Kommunikationsaufwand gestiegen ist, das Modell noch nicht jedem klar sei und Erklärungs- bzw. auch Überzeugungsbedarf bestünde.
„Gerechteres Modell“
Das Fazit kann mit der Aussage eines Maklers, die pars pro toto gilt, zusammengefasst werden: Die Regelung bietet eine klare Aufteilung. Das verstehen alle Beteiligten gut. Auch sei sie gerechter, wurde oftmals angemerkt – der Makler vertrete schließlich auch stark die Interessen der Verkäufer, somit sei die Dienstleistung für diesen auch etwas „wert“, und die Käufer sind über die finanzielle Entlastung froh.
Bilder: (1) © peterschreiber.media – fotolia.com (2–3) © onOffice GmbH
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