Vermögenswirksame Leistungen – das klingt schon mal sperrig und viele werden sich wohl auch nicht allzu viel darunter vorstellen können. „Geldgeschenk vom Arbeitgeber“ hört sich da schon ganz anders an, oder? Denn um nichts anderes handelt es sich hier.
Bis zu 40 Euro monatlich gibt es nämlich für den Vermögensaufbau obendrauf. Wie kommt es also, dass nur so wenige davon wissen und noch weniger Menschen die VL tatsächlich nutzen? Zum einen liegt das sicher am Mangel an Informationen, zum anderen am vermeintlichen Aufwand, den Arbeitnehmende auf sich nehmen müssen.
Aber ist das Thema wirklich so kompliziert? Ganz und gar nicht, meint Lars Reiner, CEO von Ginmon. Im Beitrag erklärt er, wer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen hat und wie das Geld am besten angelegt ist.
First things first: Wer zahlt vermögenswirksame Leistungen?
Um eine Frage gleich einmal vorweg zu nehmen: Arbeitgebende müssen keine VL zahlen, das ganze beruht in den meisten Fällen auf Freiwilligkeit. Reiner erklärt:
„Allerdings sind die Leistungen in vielen Tarifverträgen festgehalten und damit verpflichtend – hier lohnt es sich also einmal genauer hinzuschauen."
Für alle anderen Beschäftigten gilt: Arbeitsvertrag studieren und im Zweifel einmal direkt bei Kolleg*innen oder der Personalabteilung nachhaken. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass zwar viele Arbeitgeber*innen gewillt sind, ihre Mitarbeitenden durch VL zu unterstützen, der Informationsfluss in den Unternehmen aber allzu oft zu wünschen übrig lässt.
Ganz generell können Vollbeschäftigte, Auszubildende, Beamte und Soldat*innen einen Antrag auf VL stellen.
Money, Money, Money: Wie viel gibt’s monatlich obendrauf?
Aber auf welche Summe können Beschäftigte sich denn nun freuen? Das ist von Branche zu Branche sehr unterschiedlich, weiß Reiner: „Die Zuschüsse schwanken zwischen 6,65 Euro in einigen Tarifverträgen und den vollen 40 Euro bspw. für Bankangestellte. Unabhängig davon kann den Betrag aber natürlich jede*r selbstständig aufstocken.“
Darüber hinaus besteht für einige Sparer*innen auch die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung durch den Staat zu erhalten. Allerdings nur, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Am lohnendsten ist da die Anlage über Aktienfonds bzw. ETFs. Hier gibt es für Singles bis zu einem Einkommen von 20.000 Euro im Jahr 80 Euro vom Staat geschenkt, in Form der sogenannten Arbeitnehmersparzulage.
Für Familien liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Voraussetzung ist aber auch, dass die Arbeitnehmenden einen förderfähigen VL-Vertrag abschließen. Diese haben in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei sechs Jahre lang eingezahlt wird und das letzte ein Ruhejahr ist. Bei nicht förderfähigen Verträgen entfällt die Möglichkeit zu staatlichen Zuschüssen, dafür genießen Kund*innen hier eine größere Flexibilität.
Banksparplan, Bausparvertrag oder doch lieber ETFs? Hier ist das Geld am besten angelegt
Nun geht es an die Auswahl des passenden VL-Vertrags. Die Zuschüsse können nämlich in eine Vielzahl von neuen – aber auch bereits bestehenden – Verträgen eingezahlt werden, wie Banksparplan, Bausparvertrag oder den Aktienfondssparplan. Hier gilt: In den meisten Branchen haben Arbeitnehmende die freie Wahl! Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, wo tarifvertraglich festgelegt ist, dass die Leistungen bspw. in die betriebliche Altersvorsorge fließen müssen.
Wo das nicht der Fall ist, können Beschäftigte den VL-Vertrag ihrer Wahl abschließen und diesen in der Personalabteilung einreichen. Anschließend wird der vereinbarte Betrag von den Arbeitgeber*innen eingezahlt. Bei den vollen 40 Euro monatlich macht das am Ende des Jahres ganze 480 Euro (plus Wertentwicklung).
Hochgerechnet bis zur Rente ergibt sich sich ein schönes Zusatzpolster, das den Lebensstandard im Ruhestand erhöht. Welche Anlageform ist hier nun aber die vielversprechendste? Das kommt zum einen natürlich auf die jeweiligen Bedürfnisse an: Soll eine Immobilie finanziert werden? Oder geht es eben um die zusätzliche Altersvorsorge? So oder so müssen Sparer*innen sich jedoch im Klaren darüber sein, dass viele VL-Verträge mit Kosten verbunden sind.
Reiner sagt dazu:
„Das können Abschluss- aber auch laufende Kosten sein. Zudem wirft beispielsweise ein Bausparvertrag keine Zinsen mehr ab. Anders ist das bei einem Aktienfondssparplan beziehungsweise einem ETF. Diese sind mit vergleichsweise geringen Gebühren verbunden, bei höheren Renditen.“
Fazit: Geringer Aufwand für geschenktes Geld
Zugegeben: Ganz ohne Eigeninitiative klappt es mit den vermögenswirksamen Leistungen nicht. Der Aufwand ist aber überschaubar – und führt am Ende des Jahres zu einem dicken Plus auf dem Sparkonto! Gerade Aktienfondssparpläne bzw. ETFs sind schnell und unkompliziert eröffnet.
Hier gilt es Anbieter zu vergleichen und so gegebenenfalls auch Gebühren zu sparen. Doch egal für welche Anlageform Sparer*innen sich entscheiden: Im Ergebnis werden sie das Mehr an Geld für die eigene Immobilie, einen Lebenstraum oder den Ruhestand gut nutzen können.
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