In einem aktuellen Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg (Az. 318 O 250/20) hat die Hamburger Sparkasse AG ein Anerkenntnis abgegeben. Gegenstand des Rechtsstreits war der sogenannte Widerrufsjoker.
Die erfolgreichen Kläger schlossen im Jahr 2010 mit der Hamburger Sparkasse AG einen Immobiliardarlehensvertrag zur Finanzierung ihres Eigenheims. HAHN Rechtsanwälte stellte im Rahmen der rechtlichen Überprüfung fest, dass die Vertragsunterlagen der Haspa die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, um die Frist zur Ausübung des Verbraucher-Widerrufsrechts in Lauf zu setzen.
Daraufhin übten die Kläger ihr Widerrufsrecht mit Schreiben vom 27. April 2020 - also annähernd zehn Jahre nach Vertragsabschluss - aus. Vorgerichtlich wollte die Haspa den erklärten Widerruf nicht als wirksam akzeptieren, weshalb die Kläger vertreten durch HAHN Rechtsanwälte Klage einreichen ließen.
Widerruf führt zu Rückabwicklung des Immobiliendarlehensvertrags
In der mündlichen Verhandlung vom 14. April 2021 ließ die Haspa durch ihre Anwältin erklären, dass sie die Klage anerkenne. In seinem Anerkenntnisurteil stellte das Landgericht Hamburg fest, dass die Kläger ab Zugang des Widerrufs vom 27. April 2020 nicht mehr aus dem geschlossenen Darlehensvertrag verpflichtet seien, die vertraglichen Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Zudem habe die Beklagte alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte erläutert:
"Der wirksame Widerruf führt darüber hinaus zu einer vollständigen Rückabwicklung des Immobiliendarlehensvertrags. Der Darlehensnehmer kann im Rahmen der Rückabwicklung sämtliche Zahlungen zurückverlangen, die er auf das Darlehen geleistet hat."
HAHN Rechtsanwälte bietet kostenlose Prüfung von Vertragsunterlagen
Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte Kunden aller deutschen Kreditinstitute eine kostenfreie Erstbewertung hinsichtlich der zu prüfenden Rechtsfrage an, ob sie fehlerhafte Vertragsunterlagen erhalten haben, die die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt haben.
In den letzten Jahren sind den Kreditinstituten einige Fehler unterlaufen, die Verbrauchern noch immer die Möglichkeit eröffnen, aus der Zinsbindung oder zur Vermeidung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kreditvertrag "auszusteigen". Ein Beitrag von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB über news aktuell
Themen:
LESEN SIE AUCH
Wüstenrot vereinnahmte überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung
Die Wüstenrot Bausparkasse muss eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung teilweise zurückzahlen: HAHN Rechtsanwälte bietet deshalb Kunden aller deutschen Kreditinstitute eine kostenfreie Erstbewertung bezüglich Rückforderungsmöglichkeiten an.
Immobilienkredite: Was bei steigenden Zinsen zu tun ist
Die Zinsen beim Immobilienkauf steigen unaufhörlich weiter. Insofern spielt der richtige Zeitpunkt für den Kauf eine Rolle und auchdie Anschlussfinanzierung, zum Beispiel als Sondertilgung, ist rechtzeitig zu klären.
Aufwärtstrend bei Bauzinsen
ONESTY startet Finance Facts zur Finanzbildung
ONESTY macht die Menschen in Deutschland durch Vermittlung von faktenbasiertem Wissen und individuelle Beratungen fit für Finanzen. Mit dem Blog "Finance Facts" erweitert die ONESTY Finance GmbH ihr Engagement in der Finanzbildung. Ziel der Plattform ist es, Finanzthemen wie Altersvorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau leicht verständlich aufzubereiten.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
In der Steuerung des Kreditrisikos liegt ein strategischer Hebel
Protektionismus, Handelskonflikte, geopolitische Risiken – die Unsicherheit an den Märkten bleibt hoch. Passive Kreditstrategien stoßen in diesem Umfeld schnell an ihre Grenzen. Warum gerade aktives Management und ein gezielter Umgang mit Kreditaufschlägen den Unterschied machen können, erklärt Jörg Held, Head of Portfolio Management bei Ethenea.
Mehrheit befürwortet Rüstungsinvestments – Akzeptanz steigt auch bei nachhaltigen Fonds
Private Geldanlagen in Rüstungsunternehmen polarisieren – doch laut aktueller Verivox-Umfrage kippt die Stimmung: 56 Prozent der Deutschen halten solche Investments inzwischen für legitim. Auch nachhaltige Fonds greifen vermehrt zu.
PKV-Initiative „Heal Capital 2“: Neuer Fonds, neue Investoren, neue Start-ups
Digitale Wartung, KI-Zertifizierung, stärkere europäische Vernetzung: Der PKV-Investitionsfonds Heal Capital geht mit neuer Schlagkraft an den Start – und will die digitale Versorgung nachhaltig verändern. Doch welche Start-ups profitieren zuerst?
„Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch“
Von unseriösen Werbeversprechen bis KI-Euphorie: Im zweiten Teil des Interviews mit Tim Grüger geht es um Trends im Daytrading, die Erwartungen von Kunden und den Kampf gegen Finanz-Fake-News. Plus: Was TradingFreaks für die Zukunft plant – und welchen Rat der Gründer Anfängern mit auf den Weg gibt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.