Das Bundesfinanzministeriums plant eine Verordnung zur Absenkung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung auf 0,25 Prozent. Diese Absenkung ist im aktuellen Zinsumfeld grundsätzlich angemessen. Als Konsequenz können aber Lebensversicherungsprodukte mit einer Garantie von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge faktisch nicht mehr angeboten werden.
Genau diese Garantie ist aber bei der Riesterrente und der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gesetzlich vorgeschrieben.
Zwei zentrale Segmente des deutschen Altersvorsorgesystems werden somit – als Nebenwirkung einer Verordnung – massiv geschwächt oder sogar faktisch abgeschafft.
Am 19.04.2021 wurde dieses Thema im Zuge einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags diskutiert. ifa-Geschäftsführer Jochen Ruß war zu dieser Anhörung als Sachverständiger geladen.
Er erläuterte sowohl im Zuge der Anhörung als auch in einer vorab erstellten schriftlichen Stellungnahme, dass spätestens zum Zeitpunkt der Absenkung des Höchstrechnungszinses die erforderliche Mindestgarantie bei der Riesterrente und der BZML ebenfalls reduziert werden muss.
Seine Forderung stützt sich auf folgende Argumente: Aus einer aktuellen Studie des ifa folgt, dass im aktuellen Zinsumfeld Altersvorsorgeprodukte mit Garantien, die signifikant unterhalb 100 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen, auch für sicherheitsorientierte Verbraucher bedarfsgerecht sind.
Denn solche Produkte sind deutlich chancenreicher als Produkte mit hohen Garantien. Sie sind aber dennoch nur geringfügig (wenn überhaupt) riskanter, sofern man die für Verbraucher relevanten inflationsbereinigten Chancen und Risiken betrachtet (also Chancen und Risiken in Bezug auf die Kaufkraft der Leistung), was in der Praxis bisher kaum geschieht.
Wohldosierte Garantien und bedarfsgerechte Produkte
Sicherheitsorientierte Verbraucher sollten auf Garantien jedoch nicht komplett verzichten. Sofern es das Ziel des Gesetzgebers ist, dass Riesterprodukte und BZML-Produkte sicherheitsorientiert sind, wäre im aktuellen Zinsumfeld eine Mindestgarantie in der Größenordnung von 70 Prozent bis 80 Prozent der eingezahlten Beiträge angemessen.
Eine Absenkung der erforderlichen Mindestgarantie bei der Riesterrente und der BZML würde also nicht nur das weitere Angebot von Produkten in diesen für die Altersvorsorge wichtigen Segmenten ermöglichen, sondern auch dazu führen, dass Verbraucher in diesen Segmenten auch im aktuellen Zinsumfeld noch Zugang zu bedarfsgerechten Produkten erhalten.
Weitere Informationen: Die Studie, aus deren Ergebnissen die oben erläuterte Argumentation abgeleitet werden kann, steht hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Die schriftliche Stellungnahme, die wir für den Finanzausschuss erstellt haben, kann hier heruntergeladen werden.
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