Reformvorschlag empfiehlt Loslösung der BaFin vom Finanzministerium

In einem SAFE White Paper regen WissenschaftlerInnen an, die Wertpapieraufsicht in Deutschland von der Regierung unabhängig zu machen, stattdessen enger an das Parlament zu binden und zudem internationale Fachleute in den BaFin-Verwaltungsrat zu berufen

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Silhouetten-422206608-AS-Sergey-NivensSilhouetten-422206608-AS-Sergey-NivensSergey Nivens – stock.adobe.com

Der Fall des inzwischen insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard hat grundsätzliche Schwächen der deutschen Wertpapieraufsicht offengelegt. Um die Leistungsfähigkeit und die Glaubwürdigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stärken, schlagen Juristinnen und Finanzökonomen in einem White Paper des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE vor, die BaFin aus der Weisungsabhängigkeit vom Bundesfinanzministerium zu lösen und sie stattdessen enger an den Deutschen Bundestag zu binden.

„Die Neuaufstellung der BaFin als unabhängige Behörde wäre ein klares Signal an die Kapital- und Finanzmärkte in Deutschland und Europa und würde dem enormen Reputationsverlust nach Wirecard und aktuell nach der Insolvenz der Greensill Bank entgegenwirken“, sagt SAFE-Direktor Jan Pieter Krahnen, einer der Autoren des Papiers.

„Die Umwandlung der BaFin in eine dem Parlament rechenschaftspflichtige Behörde ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Aufsicht effektiv und unparteilich ausgeübt wird. Damit wird nicht zuletzt das internationale Ansehen der BaFin gestärkt“,

ergänzt Ann-Katrin Kaufhold, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und ebenfalls Autorin des SAFE White Papers.

Die BaFin an internationalen Standards ausrichten

Konkret sieht der Reformvorschlag vor, das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) zu ändern, sodass die BaFin als Wertpapieraufsicht nicht länger durch das Bundesfinanzministerium beaufsichtigt wird.

Die Wertpapieraufsicht soll demnach von Weisungen des Ministeriums entbunden werden, sowohl was Einzelfälle als auch allgemeine Weisungen im Bereich der Wertpapiermarktaufsicht betrifft. Um den Verlust an demokratischer Legitimation auszugleichen, der zwangsläufig mit einer Entkoppelung einhergeht, soll die BaFin erstens dazu verpflichtet werden, dem Bundestag jährlich unmittelbar Bericht zu erstatten und Fragen von Abgeordneten zu diesen Berichten zu beantworten.

Zweitens schlagen die Autoren*innen des SAFE-Papers vor, zwei internationale Vertreter*innen von anderen Wertpapieraufsichtsbehörden in den Verwaltungsrat der BaFin zu berufen.

„Es ist nicht zwingend nötig, die BaFin Weisungen der Exekutive zu unterstellen, um eine angemessene demokratische Verantwortlichkeit zu gewährleisten“, so Ann-Katrin Kaufhold, „international ist das sogar äußerst unüblich.“

In den USA etwa hat die Regierung keine rechtliche Möglichkeit, einzelne Aufsichtsverfahren oder -entscheidungen der US-Börsenaufsichtsbehörde „Securities and Exchange Commission“ (SEC) zu beeinflussen.

Die gegenwärtige Weisungsgebundenheit der BaFin ist nach Ansicht der WissenschaftlerInnen ein Einfallstor für politische Einflussnahme, die den Zwecken der Wertpapieraufsicht zuwiderläuft und die Glaubwürdigkeit der BaFin untergräbt.

„Die Abschaffung des Weisungsrechts würde die Wertpapieraufsicht auf eine Stufe mit der Bankenaufsicht stellen, die in wichtigen Bereichen bereits unabhängig arbeitet“, sagt Jan Krahnen.

Das SAFE White Paper No. 82 steht hier zum Download.

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