Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei der Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München anschließen. Ein Anmeldeformular hat das Bundesamt für Justiz online freigeschaltet.
Am 22. Januar 2021 reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern Klage gegen die Stadtsparkasse München ein.
Ziel ist es, vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München zu klären, ob die Stadtsparkasse München ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.
Infotelefon zur Registrierung freigeschaltet
Welche Fälle passen zur Klage? Was ist bei der Registrierung zu beachten? Wie läuft das Gerichtsverfahren? Für Fragen rund um die Anmeldung im Klageregister hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet. Es ist Montag bis Donnerstag geschaltet jeweils von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer (089) 90 40 97 14.
Um selbst zu ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt, können Betroffene den Klage-Check nutzen. Dieses Online-Tool und alle weiteren Informationen zur Klage sind zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm oder www.musterfeststellungsklagen.de/sskm.
Ansprüche von durchschnittlich 4.600 Euro
Die Stadtsparkasse München hat im Jahr 2019 begonnen, langlaufende Prämiensparverträge mit der Bezeichnung „Prämiensparen flexibel“ zu kündigen.
Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern sagt:
„Wir nehmen an, dass mittlerweile weit über 34.000 Verträge durch die Stadtsparkasse gekündigt worden sind. Die Nachzahlungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern belaufen sich nach unseren Berechnungen auf durchschnittlich rund 4.600 Euro."
Aus Sicht der Verbraucherschützer erfolgten diese Kündigungen in vielen Fällen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Stadtsparkasse München ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat.
Vor Verjährung schützen
Nach Ansicht von Sebastian Reiling, Referent beim vzbv, bietet der Eintrag ins Klageregister diese Vorteile:
"Betroffene Prämiensparer können sich kostenlos an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Wer sich wirksam anschließt, kann von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren.“
Zusätzlich hebt Jurist Sebastian Reiling als weiteren Vorteil hervor, dass man sich mit der Anmeldung vor der Verjährung der eigenen Ansprüche schützt.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen
Das OLG Naumburg bestätigte in den mündlichen Verhandlungen, dass die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet haben. Der vzbv hatte Klagen gegen beide Sparkassen eingereicht.
Gebührenrückzahlung: vzbv verklagt Sparkassen
Prämiensparverträge: BGH fällt Urteil zugunsten der Verbraucher
BaFin: Verbraucher sollen Prämiensparverträge prüfen
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Solvium löst Fonds vorzeitig auf – Neue Transportlogistik-Beteiligung gestartet
Die Solvium Holding AG wird den 2020 aufgelegten Publikumsfonds „Solvium Logistic Fund One“ vorzeitig auflösen. Trotz der verkürzten Laufzeit um ein bis zwei Jahre soll die angestrebte Zielrendite von mindestens 4,56 Prozent pro Jahr für Anleger erreicht werden.
Multi-Asset-Strategien: Warum Anleihen wieder an Attraktivität gewinnen
Globale Anleihen könnten langfristig attraktive Renditen liefern – eine Entwicklung, die sich auf Multi-Asset-Portfolios auswirken dürfte. Laut Vanguard-Analyst Lukas Brandl-Cheng sprechen mehrere Faktoren für eine stärkere Gewichtung von Anleihen.
Börsenturbulenzen bremsen M&A-Aktivitäten
Die aktuelle Marktlage bleibt volatil: Die jüngsten Börsenturbulenzen verunsichern nicht nur Investoren, sondern dämpfen auch die Dynamik geplanter Fusionen und Übernahmen (M&A). Insbesondere der anhaltende Handelsstreit und mögliche Strafzölle belasten das Investitionsklima.
BaFin warnt: Milliardenverluste durch Turbo-Zertifikate für Privatanleger
Die BaFin-Studien zum Zertifikate-Markt zeigen alarmierende Ergebnisse: Während es keine Hinweise auf systematische Fehlberatung bei Anlage-Zertifikaten gibt, haben Turbo-Zertifikate in fünf Jahren Verluste von 3,4 Milliarden Euro verursacht. Die BaFin will nun strengere Maßnahmen prüfen.