Kein Änderungsbedarf bei der Aufsicht über Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler

Veröffentlichung: 25.01.2021, 09:01 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat einen Bericht veröffentlicht. Darin geht es für den Betrachtungszeitraum seit IDD-Anwendungsbeginn Anfang 2018 bis Ende 2019 um erfolgte Sanktionen und sonstige Maßnahmen gegen Versicherungsvermittler in den einzelnen Staaten der EU.

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Überraschendes Ergebnis: Aus damals noch 31 Mitgliedsstaaten wurden nur in 8 Staaten überhaupt Sanktionen gemeldet, einschließlich Deutschland.

Von den 1923 gemeldeten Sanktionen wurden allein 1588 – also mehr als ¾ - allein in Deutschland ausgesprochen. Verstöße, welche sanktioniert wurden, waren unter anderem fehlende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, fehlender Nachweis der erforderlichen Qualifikation oder Weiterbildung, fehlender Nachweis der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen.

Für den AfW sind die Zahlen weder erschreckend hoch, noch zufriedenstellend niedrig.

„Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht.“ so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

In der Diskussion um eine Übertragung der Aufsicht hin zur Wirecard-belasteten BaFin und weg von den IHKen und Gewerbeämtern kam seitens des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Richtung der IHKen der Vorwurf, sie seien durch ihre „Doppelrolle“ als Aufsicht und Interessenvertreter nicht unabhängig und schufen Raum für Interessenkonflikte. Wirth ergänzt dazu:

„Unabhängig davon, dass das ein klarer Angriff auf das bewährte Kammersystem insgesamt in Deutschland ist, zeigen die Zahlen der EIOPA auch, dass am Vorwurf des Interessenskonfliktes gegen die IHKen nichts, aber auch gar nichts, dran ist.“

Der AfW befürwortet eine einheitliche Aufsicht über die Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler bei den IHKen und lehnt eine Verlagerung zur BaFin ab. Hier geht es zur Stellungnahme des AfW zum Aufsichtsübertragunggesetz.

(PDF)

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