Der digitale Gewerbeversicherer mailo setzt die von der deutschen Versicherungswirtschaft für die Gastronomie erzielte Lösung sofort um und aktualisiert seine Bedingungen in der Betriebsschließungsversicherung für Gastronomiebetriebe. Betriebsschließungen bei „direkter Betroffenheit“ und Einzelverfügung aufgrund einer COVID-19-Erkrankung sind damit wieder Bestandteil der Deckung.
„Die Gastronomie ist für uns eine der wichtigsten Zielgruppen. Daher war für uns schnell klar, dass wir auch hier weiterhin eine Deckung für das Risiko der Betriebsschließung – nun auch wieder im Zusammenhang mit COVID-19 – anbieten wollen. Damit lösen wir unser Versprechen gegenüber Kunden und Maklerpartnern ein, umgehend ein Produkt-Update umzusetzen, sobald eine Lösung auf Ebene des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den Grundzügen steht“, sagt Michael Morgenstern, Vorstand der mailo Versicherung AG.
Die mailo-Lösung folgt dabei dem neuen GDV-Modell. Die Darstellung des Versicherungsumfangs ist kundenfreundlicher und verständlicher. Aus den verschiedenen zur Diskussion stehenden Umsetzungsvarianten entscheidet sich der digitale Gewerbeversicherer für die breiteste Deckungsvariante inklusive Öffnungsklausel. Damit besteht Deckung sowohl für COVID-19 als auch für künftige, neue Krankheiten, die ins Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen werden.
mailo-Vorstand Morgenstern stellt dazu heraus:.
„Wir haben uns für eine möglichst weitgehende Lösung entschieden, die mit der Öffnungsklausel auch schnell für künftig neu auftretende Krankheitserreger gerüstet ist. Wir sagen aber auch ganz offen, dass es eine Lösung für die Zukunft ist. Der Grundsatz, dass man ein brennendes Haus nicht versichern kann, gilt auch hier."
Die neue Betriebsschließungsversicherung kann ab sofort abgeschlossen werden und ist Bestandteil der Pakete „Medium“ und „Premium“ des modularen Paketangebots in der Inhaltsversicherung. Solange eine Epidemie- oder Pandemie-Situation herrscht, ist allerdings keine Deckung gegeben – also auch momentan nicht.
Die Deckung kommt künftig dann zum Tragen, wenn die Voraussetzungen der „direkten Betroffenheit“ (Intrinsik) und einer Einzelverfügung gegeben sind. Für die weiteren versicherten Gefahren der Betriebsschließungsversicherung besteht unabhängig von der aktuellen Pandemielage selbstverständlich weiterhin Versicherungsschutz.
Grundlage sind die Vorgaben des GDV
„Die GDV-Lösung steht erst wenige Tage. Wir sind stolz darauf, die Lösung binnen kürzester Zeit umgesetzt und sogar schon in den Verkauf gebracht zu haben. Hier zeigen sich die Vorteile unserer digitalen DNA und unserer Flexibilität eindrücklich“, ergänzt Morgenstern.
Wie bei allen Tarifen bietet mailo auch beim Gastronomie-Konzept eine kostenlose Differenzdeckung für bis zu 18 Monate an. Konkret: Der Versicherungsschutz kann bereits heute beantragt werden – auch wenn der Ablauf der aktuellen Police und der Beginn der mailo-Absicherung weit in der Zukunft liegen. „Mit diesem besonderen Service bieten wir Kunden und Maklerpartnern die Möglichkeit, sich ohne jeden Zeitdruck, frühzeitig eine preis-leistungsstarke Absicherung und die aktuell sehr interessanten Konditionen zu sichern. Ein Upgrade zur aktuellen Deckung, das ist der Clou der so genannten Differenzdeckung, gibt es kostenlos dazu“, fasst Morgenstern zusammen.
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