Um die Gesundheit und eine qualifizierte Versorgung der rund vier Millionen Pflegebedürftigen während der Corona-Pandemie zu gewährleisten und um sie sowie die Pfleger zu entlasten, wurden umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart.
Dass die Pflegeversicherung die finanziellen Sonderausgaben, die durch die Corona-Pandemie entstehen, übernehmen wird, ist ein wichtiges Signal der Pflegeselbstverwaltung an die Pflegeeinrichtungen und .dienste.
Auch werden die Pflegekräfte in den Tagespflegeeinrichtungen weiter finanziert. Auch wenn die Einrichtungen schließen, kann dieses Personal anderweitig eingesetzt werden, etwa für die Versorgung in den Pflegeheimen.
Der GKV-Spitzenverband und Vertreter der Pflegeeinrichtungen und -dienste wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) werden dabei durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, sagt:
„Wir brauchen die klare Aussage, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen Vorrang hat. Das heißt, es darf es keinerlei Diskussionen geben um gegebenenfalls nicht eingehaltene Personalregelungen oder Qualifikationsanforderungen. Unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte benötigen jegliche Unterstützung ohne Wenn und Aber. Weder formale Anforderungen noch die wirtschaftliche Gefährdung der Pflegeeinrichtungen dürfen die mögliche Versorgung behindern.“
Arbeitsablauf wird organisatorisch vereinfacht
- Ab sofort wird bis Ende Mai 2020 der Pflege-TÜV ausgesetzt. Gleiches gilt für die Indikatorenerhebung zur Qualitätssicherung durch die Pflegeeinrichtungen selbst. Damit werden personelle Kapazitäten freigestellt, die in der direkten Pflege eingesetzt werden können.
- Auch werden die Medizinischen Dienste aus Gründen des Infektionsschutzes keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durchführen. Stattdessen wird auf ein telefonisches, leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt.
- Zudem müssen Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege nicht stattfinden. Die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für Pflegebedürftige wie Leistungskürzungen bei fehlendem Nachweis werden ausgesetzt.
- Verordnungen für die Häusliche Krankenpflege werden auch noch nach 14 Tagen von den Kassen anerkannt.
- Außerdem können Pflegekräfte flexibler eingesetzt werden. Zusätzlich entstehende Personalkosten können der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden.