Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) sieht für Makler und Vermittler erhöhte Haftungsrisiken – vor allem wegen dem ungewohnten Umgang mit neuen Kommunikationsformen.
Zum Beispiel werden Nachrichten und Absprachen über Messenger-Dienste nicht ausreichend dokumentiert. So gehen in der schnellen Handhabe häufiger Informationen verloren oder es würden zuweilen auch vorschnell falsche Informationen an Kunden weitergegeben. Darum empfiehlt der VSAV allen Finanzberatern, ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dahingehend zu überprüfen, ob sie eine weitreichende „Internetklausel“ enthält.
Risikofaktor: fehlende Krisentauglichkeit bei Spezialkonzepten
Zudem ist laut VSAV ein weiteres Problemfeld die verbreitete Abhängigkeit von einzelnen Produktgebern. Dies betrifft vor allem Makler mit Spezialkonzepten im Kompositbereich. Durch die Corona-Krise registrieren Versicherer vermehrt deutlich gestiegene Risiken in den Absicherungen und kündigen die Verträge sehr kurzfristig.
Ralf Werner Barth, VSAV-Vorstand, sagt:
„Wenn der Makler diese Gefahr nicht rechtzeitig erkennt und Unternehmen deshalb ihr Geschäft nicht ausüben können hat, kann dies schnell zu einem Haftungsfall führen.“
Makler müssten jetzt aus der Krise lernen und ihre Spezialkonzepte stets auf Krisentauglichkeit überprüfen sowie dafür sorgen, notfalls schnell auf andere Versicherer ausweichen zu können.
Risikofaktor: Selbstbehalt bei VSH-Versicherungen
Im gewerblichen Bereich zeigen sich nach Ansicht von Ralf Werner Barth aufgrund der Komplexität des Geschäfts die Risiken der schnellen digitalen Kommunikationsmittel besonders, weshalb jetzt alle Arbeitsprozesse auf den Prüfstand gehören, ob sie auch den gestiegenen Anforderungen gerecht werden.
Ein weiterer Tipp: Da ein Fehler im System oder Arbeitsprozess gleichzeitig bei mehreren Kunden den Haftungsfall auslösen kann, sollte in der VSH bestmöglich kein Selbstbehalt vereinbart sein. Denn in der Summe kann dies ebenfalls die Insolvenz des Vermittlers bedeuten. Dies gilt auch bei der Vermittlung von Kapitalanlagen im Privatgeschäft.
Risikofaktor: Datenschutz bei Online-Beratungen
Beim Umgang mit Online-Beratungstools werden vielfach elementare Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) missachtet, so beschreibt es ein neues Ratgeber-E-Book des VSAV. So müssten die einladenden Berater ihre Kunden mit einem Informationsblatt auf die Datenschutzbelange hinweisen; darauf, dass personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden.
Auch ist zu prüfen, ob die Tool-Anbieter die Datenschutzhinweise inkludiert haben und wie es sich datenschutzrechtlich mit dem Einsatz externer Dienstleistungen über das Online-Beratungstool verhält.
Risikofaktor: fehlender Strafrechtsschutz
In Krisenzeiten kommt es auch häufiger zu Strafrechtsanzeigen enttäuschter Anleger. Da der Finanzberater sich auch im Gefühl der Unschuld nicht unbedingt einen positiven Verfahrensausgang erwarten kann, ist die Begleitung durch einen Fachanwalt dringend anzuraten. Anwaltskosten muss er auch bei einem Freispruch zahlen – und die können teuer werden. Dafür gibt es die Strafrechtsschutzversicherung. Aufgrund ihrer Bedeutung hat der VSAV die Strafrechtsschutzversicherung in der Vereinsmitgliedschaft integriert.
Diese Hinweise sowie Tipps und Ratschläge hat der VSAV in einem E-Book zusammengestellt: Zum Download