Vier Tipps im Umgang mit Datenschutz

Die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung betreffen alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Obwohl dies in der heutigen Zeit auf nahezu jeden Geschäftszweig zutrifft, wirft das Thema Datenschutz häufig dennoch viele Fragen auf.

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Oliver Kerner, professioneller Vertriebstrainer, Speaker und Coach aus Bremen und Gründer von OK-Training, gibt vier Tipps im Umgang mit dem Datenschutz:

Kenne die Rechtsgrundlage

Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, es sei denn, diese ist ausdrücklich erlaubt. Deswegen ist es wichtig, dass Arbeitgeber das gesetzliche Fundament der Verordnung kennen, um ein Unternehmen erfolgreich im Sinne der DSGVO zu führen.

Denn wer Angaben jedoch ohne die Einwilligung der Betroffenen oder nicht im Rahmen der Rechtsgrundlage verarbeitet, kann mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes bestraft werden. Der daraus resultierende Vertrauensverlust und Imageschaden kann zusätzliche Umsatzeinbrüche verursachen.

Einwilligung in Newsletter

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung müssen Unternehmen auch digitale Kommunikationswege datenschutzkonform gestalten.

Oliver Kerner erklärt:

„Für Werbeaktionen beispielsweise übers Telefon oder per E-Mail sind ausdrückliche Einwilligungen des Empfängers erforderlich.“

Bei Newslettern findet das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren Verwendung: Der User erhält bei der Anmeldung eine Bestätigungsmail, in der er über die Zwecke der Datenübermittlung aufgeklärt wird sowie dem Empfang des Newsletters aktiv zustimmen muss.

Verträge über Auftragsverarbeitungen abschließen

Sichere Passwörter, Zutrittsbeschränkungen für Gebäude, eine umfangreiche Firewall – Datenschutz im Büro ist wichtig, geht jedoch weit über die eigenen vier Wände hinaus.

Wer mit externen IT-Dienstleistern keine Verträge über Auftragsverarbeitung abschließt, macht einen fatalen Fehler. Diese verpflichten IT-Dienstleister wie CMS/CRM-Systeme, E-Mail-Dienste oder Cloud-Betreiber, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der DSGVO zu ergreifen.

Umfangreicher Service durch einen Profi

Ab einer Unternehmensgröße von zwanzig Mitarbeitern, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Datenschutzbeauftragten ins Team zu holen.

Oliver Kerner erläutert:

„Es besteht die Möglichkeit, einen der eigenen Angestellten mit einer entsprechenden Fortbildung zu schulen oder einen externen Dienstleister zu engagieren. Dieser klärt nicht nur Geschäftsführung sowie Mitarbeiter über potenzielle Bedrohungsszenarien auf, sondern erstellt auch individuelle Benutzerrichtlinien für den täglichen Umgang mit Technologien und Schnittstellen.“

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Digitales Fort Knox?

Datenschutz muss von der Gründung an konsequent verfolgt und beherzigt werden. Anfängliche Versäumnisse münden anderenfalls in aufwendigen Anpassungsprozessen und können schlimmstens die gesamte Unternehmenstätigkeit gefährden.

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