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Weitere News
industrial machinery is working on sunset
10.09.2024
Urteile
Betreten verboten: Auch Sorgen der Nachbarn berechtigen nicht zur Grenzüberschreitung
Der Schutz des Eigentums wird im deutschen Recht großgeschrieben. Dazu gehört es auch, dass man das Grundstück des Nachbarn nur unter ganz bestimmten, sehr seltenen Umständen ungefragt betreten darf. Die Sorge, dass Bauarbeiten die Wurzeln der eigenen Pflanzen schädigen könnten, reicht dazu nach nicht aus.
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phloxii – stock.adobe.com
04.05.2020
Management
Vier Tipps im Umgang mit Datenschutz
Die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung betreffen alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Obwohl dies in der heutigen Zeit auf nahezu jeden Geschäftszweig zutrifft, wirft das Thema Datenschutz häufig dennoch viele Fragen auf.
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fotogestoeber / fotolia.com
07.05.2019
Management
Datenschutzerklärung gemäß DSGVO? Geht so!
Auch wer keine Website betreibt, benötigt eine Datenschutzerklärung. Was, wie, warum? Darum geht es in diesem Beitrag.
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13.09.2018
Management
Leitfaden DSGVO – Thema: Einwilligung, Auftragsdaten und Rechte
Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung ist es wichtig, die bisherigen Einwilligungserklärungen zu überprüfen und gegebenenfalls neu einholen. Auf was dabei alles geachtet werden muss, ist – neben den Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen und die Rechte der Betroffenen – Thema im vierten Teil des DSGVO-Leitfadens für eine gute Compliance-Strategie.
Anzugtraeger-vor-Tor-194133264-FO-ra2-studio
04.05.2018
Management
Größter Umbruch im Datenschutzrecht
Auf die Versicherungsmakler kommt 2018 einiges an neuen Gesetzesregelungen zu. Auch das Thema Datenschutz muss angepackt werden. Eine große Tageszeitung titelte gar sinngemäß: „größter Umbruch im Datenschutzrecht aller Zeiten“. So weit würde der Verfasser zwar nicht gehen, aber unstreitig gibt es für deutsche Unternehmer erhöhten Handlungsbedarf. Es bedarf einer guten Compliance-Strategie, um das neue Datenschutzniveau zu erreichen. Den
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Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com
06.10.2017
Recht
Fehltritt der Legislative sorgt für Berater ohne Rechtsgrundlage
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD einen gesetzgeberischen Fehler gemacht. Mit der Verkündung des Gesetzes am 28. Juli 2017 ist ein neuer § 34e GewO in Kraft getreten. Diese neue Norm schafft eine Verordnungsermächtigung für die neuen Pflichten der Versicherungsvermittler nach der IDD-Umsetzung.