Die Beitragsbelastung der Versicherten ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten zehn Jahren pro Kopf stärker gestiegen als vergleichsweise in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP), in der auch die bevorstehenden Steigerungen zum Jahr 2020 bereits einbezogen sind.
Von 2010 bis 2020 erhöhten sich die Beitragseinnahmen pro Versicherten in der GKV um 45,6 Prozent, in der PKV dagegen um 25,3 Prozent. Im Durchschnitt entspricht dieser Wert einem Anstieg pro Jahr um 3,8 Prozent in der GKV und um 2,3 Prozent in der PKV.
Der Beitragssatz inklusive Zusatzbeiträge in der GKV konnte aufgrund der guten Wirtschaftskonjunktur und einer dementsprechend guten Einnahmensituation im betrachteten Zeitraum annähernd stabil gehalten werden.
Die absolute Belastung der Versicherten ist jedoch gleichzeitig gestiegen, weil sich der Beitragssatz auf ein steigendes beitragspflichtiges Einkommen bezieht. Bei GKV-Versicherten, deren Einkommen durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in größerem Umfang verbeitragt wurde, ist nicht nur die absolute, sondern auch die relative Belastung gestiegen. In der öffentlichen Wahrnehmung suggeriert der konstante GKV-Beitragssatz fälschlicherweise eine stabile Entwicklung.
Grundlage der Berechnungen bilden Daten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes (BVA) sowie des Verbandes der PKV. Die Extrapolation für die GKV für die Jahre 2019 und 2020 beruhen auf Angaben des Schätzerkreises des BVA für die Jahre 2019 und 2020.
Die WIP-Kurzanalyse „Entwicklung der Beitragseinnahmen in PKV und GKV 2010-2020“ kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden.
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