Risse in Wänden sind kein Sachmangel bei 45 Jahre altem Haus

Wer ein 45 Jahre altes Haus kauft, muss aufgrund des Alters des Gebäudes mit Rissen in den Wänden rechnen und diese stellen dementsprechend keinen Sachmangel dar. Das urteilte das Landgericht Coburg entschieden.

(PDF)
Hand-spachtelt-Riss-zu-219576585-AS-andrey-goncharHand-spachtelt-Riss-zu-219576585-AS-andrey-goncharandrey gonchar – stock.adobe.com

Die Kläger hatten ein Wohnhaus aus den 70er-Jahren gekauft. Da sie es renovieren wollten, entfernten sie die Holzvertäfelungen und die Tapeten. Dahinter kamen an den Wänden diverse Risse zum Vorschein. Zudem fand sich im Obergeschoss auch ein Schimmelfleck, da das Dach an einer Stelle undicht war.

Die Hauskäufer forderten daraufhin von den Verkäufern die Kosten für die Beseitigung der Risse, für die Reparatur des Daches und für den von ihnen mit der Schadensfeststellung beauftragten Gutachter.

Die Verkäufer waren allerdings der Ansicht, dass die Risse für ein Haus dieses Alters normal sind. Deswegen müssen sie ihrer Ansicht nicht zahlen. Der Schaden am Dach sei ihnen nicht bekannt gewesen. Er falle daher unter den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag, der die Haftung für verborgene Mängel ausschließe.

Risse sind altersbedingt normal

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige sagte aus, dass Risse in geputzten Wandflächen bei einem 45 Jahre alten Haus vollkommen normal und kein Mangel sind. Zu diesem Zeitpunkt ist die Lebensdauer des Innenwandputzes erreicht oder gar überschritten.

Auch wenn das Loch im Dach durchaus als Mangel angesehen werden kann, greift hier allerdings tatsächlich der im Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss. Allerdings konnte der Kläger nicht beweisen, dass den Verkäufern der Mangel zuvor bekannt war.

Urteil vom 25. März 2019 (Landgericht Coburg, Az. 14 O 271/17)

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Mehr zum Thema

Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.sanjayjena224 / pixabayEine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.sanjayjena224 / pixabay
Urteile

Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.

Die Klägerin argumentierte, die Erstattung der Steuerlast sei lediglich der Ersatz eines „Steuerschadens“ und daher nicht steuerpflichtig.Foto: Bundesfinanzhof/Andreas FockeDie Klägerin argumentierte, die Erstattung der Steuerlast sei lediglich der Ersatz eines „Steuerschadens“ und daher nicht steuerpflichtig.Foto: Bundesfinanzhof/Andreas Focke
Urteile

BFH: Verdienstausfallentschädigungen und Steuererstattungen sind steuerpflichtig

Geschädigte, die Verdienstausfallentschädigungen erhalten, müssen nicht nur diese Zahlungen, sondern auch die Erstattung der darauf entfallenden Steuerlast versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.

mb-bn / pixabaymb-bn / pixabay
Urteile

Wohneigentum: Welche Ansprüche bei steckengebliebenem Bau bestehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch auf die plangerechte Ersterrichtung des Gemeinschaftseigentums – unter engen Bedingungen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Zumutbarkeit für die übrigen Eigentümer.

Der Bundesgerichtshof hat die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt neu bewertet. Damit wird die Anwendung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz genauer eingeordnet.succo / pixabayDer Bundesgerichtshof hat die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt neu bewertet. Damit wird die Anwendung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz genauer eingeordnet.succo / pixabay
Urteile

BGH-Urteil: Neue Klarstellungen beim Elternunterhalt

Der Bundesgerichtshof hat die Berechnung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt neu bewertet. Damit wird die Anwendung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz genauer eingeordnet.

Ein Wildunfall ohne ausreichende Beweise kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt.BernhardFalkinger / pixabayEin Wildunfall ohne ausreichende Beweise kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt.BernhardFalkinger / pixabay
Urteile

Zweifel an Wildunfall: Gericht verweigert Versicherungsleistung

Ein Wildunfall ohne ausreichende Beweise kann teuer werden, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt. Schadenexpertin Margareta Bösl (uniVersa) gibt wertvolle Tipps, wie sich Versicherungsnehmer nach einem Wildunfall richtig verhalten.

Haus-Richterhammer-180431486-DP-AndreyPopovHaus-Richterhammer-180431486-DP-AndreyPopovHaus-Richterhammer-180431486-DP-AndreyPopov
Urteile

Finanzgericht Köln weist Klage zur neuen Grundsteuerbewertung ab

Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts nach dem Bundesmodell. Entschieden wurde, die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden, die Revision zum Bundesfinanzhof wurde aber zugelassen.