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Weitere News
Hand-spachtelt-Riss-zu-219576585-AS-andrey-gonchar
andrey gonchar – stock.adobe.com
16.10.2019
Urteile
Risse in Wänden sind kein Sachmangel bei 45 Jahre altem Haus
Wer ein 45 Jahre altes Haus kauft, muss aufgrund des Alters des Gebäudes mit Rissen in den Wänden rechnen und diese stellen dementsprechend keinen Sachmangel dar. Das urteilte das Landgericht Coburg entschieden.
Anzugtraeger-Geldscheine-Autoschluessel-83629658-FO-staras
staras / fotolia.com
01.04.2019
Urteile
Mängelhaftung beim Autokauf: Vertragspartner muss eindeutig sein
Während ein Privatmann beim Gebrauchtwagenverkauf die sogenannte „Gewährleistungshaftung“ für Mängel vertraglich ausschließen kann, kann dies ein Gebrauchtwagenhändler nicht. Um diese tatsächlich ausschließen zu können, muss allerdings klar sein, wer der Vertragspartner ist. Bei e