Patienten und ihre Rechte

Rechte und Pflichten von Patienten sind seit 2013 klar im Patientenrechtegesetz geregelt. Das Gesetz sollte die Rechte der Patienten stärken und mehr Transparenz bei der Versorgung gewährleisten.

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Doch Umfragen zeigen: Viele kennen ihre Patientenrechte gar nicht. Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März klärt die Stiftung Gesundheitswissen in kurzen Filmen und Texten über die wichtigsten Patientenrechte auf.

Offene Fragen…

Das Recht auf eine Zweitmeinung? Wofür braucht man eine Patientenverfügung? Oder wo sind die Patientenrechte geregelt? Mehrere Erklärfilme geben laienverständlich Informationen zu diesen Themen. Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen betont in Verbindung damit:

„Patienten haben Rechte. Nur wer sie kennt, kann sie für sich nutzen. Aufklärung ist uns wichtig. Deshalb versuchen wir mit unterschiedlichen Zugängen zu den Informationen - per Film, Text oder Grafik – dem unterschiedlichen Rezeptionsverhalten von Menschen Rechnung zu tragen.“

In Zukunft wird die Frage, wie man vermittelt, immer wichtiger, ist sich Suhr sicher. Deshalb arbeite die Stiftung Gesundheitswissen auch mit Kommunikationswissenschaftlern zusammen und habe Forschung in dem Bereich initiiert.

Begleitet werden die kurzen Filme von vertiefenden Texten und weiteren Themen, zum Beispiel zur freien Arztwahl, zur ärztlichen Aufklärung und zum Thema Facharzttermin. Die Informationen entstanden in Zusammenarbeit mit Dr. Rainer Hess, Stiftungsratsvorsitzender der Stiftung Gesundheitswissen. Hess ist Jurist für Medizin- und Gesundheitsrecht und ehemaliger Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Die Erklärfilme im Überblick

Patientenrechtegesetz

Früher war es für einen Patienten oft schwierig, einem Arzt zu widersprechen. Durch die Stärkung der Patientenrechte ist die Stellung der Patienten verbessert worden. Doch was sagt das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (kurz: Patientenrechtegesetz) eigentlich aus?

Zweitmeinung

Es gibt ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Eine solche Expertenmeinung einzuholen kann sinnvoll sein, wenn Zweifel an der Diagnose oder der vorgeschlagenen Behandlung eines Arztes bestehen. Die Kosten dafür übernehmen Krankenkassen. Allerdings nicht bei jeder Diagnose. In welchen Fällen es ein gesetzlich geregeltes Verfahren gibt und was in anderen Fällen beim Einholen einer Zweitmeinung zu beachten ist:

Behandlungskosten

Anders als Mitglieder einer privaten Krankenversicherung, die die Abrechnungen vom Arzt oder Krankenhaus direkt erhalten, erfahren Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse nicht automatisch, welche Leistungen der Arzt abrechnet und welche Kosten damit verbunden sind. Das Recht auf eine Patientenquittung macht es möglich, eine transparente Übersicht über Leistungen und Kosten zu erhalten. Wie man sich im Voraus und im Nachhinein über die Behandlungskosten informieren kann:

Patientenverfügung

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Mit diesen beiden Dokumenten bewahren Patientinnen und Patienten ein Mindestmaß an Selbstbestimmung für den Fall, dass in extremen Situationen selbstbestimmte Entscheidungen unmöglich sind. Was genau geregelt wird.

Mit den multimedial aufbereiteten Informationen zu den wichtigsten Patientenrechten will die Stiftung Gesundheitswissen einen Beitrag zur Stärkung der Gesundheitskompetenz leisten: Das Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten gegenüber dem behandelnden Arzt, der Klinik oder der Krankenversicherung ist eine wichtige Grundlage für mehr Patientensouveränität. Es stärkt zudem eine auf wechselseitigem Vertrauen basierende Patienten-Arzt-Beziehung und gemeinsam getragene Entscheidungen. Die Informationen zu den Patientenrechten sowie weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier.

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