Der Deutsche Maklerverbund stellt in Bezug auf das Urteil im Wettbewerbsstreit zwischen ihm und blau direkt einige Aussagen klar.
„Wichtig ist es, das Urteil in den Kontext des Wettbewerbsrechts einzuordnen. In dem Urteil geht es rein darum festzustellen, ob die von uns getätigten werblichen Aussagen durch uns bewiesen werden konnten. Blaudirekt ist einer der wenigen Pools, die erhebliche Anstrengungen unternehmen, um beispielsweise die Bestandssicherheit des Maklers im Insolvenzfall des Pools zu gewährleisten. Ob im Insolvenzfall Gerichte die Abtretung der Bestände an den Makler anerkennen, war nicht Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens. Fakt ist, dass es je nach rechtlicher Ausgestaltung eines Maklerpools, erhebliche Rechtsunsicherheiten gibt. Diese werden wir künftig differenzierter offenlegen.“
- im Fall der Insolvenz eines Maklerpools sämtliche Bestandsdaten per Maklervertrag zeitaufwändig übertragen werden,
- die Rechte am Kundenstamm beim Maklerpool liegen und das im Falle einer Insolvenz des Maklerpools der Bestand ohne Zustimmung des Maklers durch den Insolvenzverwalter veräußert werden könne und
- ein Makler bei einem Maklerpool keine Außenwirkung habe, da in den Policen der Name des Pools stehe.
„Wichtig ist es für uns, dass Verfahren hinter uns zu lassen und uns wieder auf unser Kern-Business zu konzentrieren – Tools und Konzepte zu entwickeln, die Versicherungsmaklern das Leben leichter machen.“
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