Wenn die Gemeinde eine Straße mit niedrigen Betonpollern absperrt und diese nicht ausreichend gut sichtbar sind, haftet die Gemeinde bei einem Unfall mit. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig.
Als ein Autofahrer im Dunkeln in eine kleine Straße abbiegen wollte, die als Sackgasse ausgeschildert war, kollidierte er mit einem Betonpoller. Die Einmündung der Straße war von der Gemeinde aus Gründen der Verkehrsberuhigung mit drei 40 cm hohen Betonpollern gesperrt worden. Die äußeren beiden Poller waren mit je drei Reflektoren ausgestattet, der mittlere besaß keine. Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadenersatz.
Sachverständiger: Poller nicht erkennbar
Das Oberlandesgericht Braunschweig urteilte, dass die Gemeinde haftet und deswegen einen Großteil des entstandenen Schadens tragen muss.
Mithilfe von Videosequenzen bewies ein Sachverständiger, dass von rechts kommende Abbieger zumindest den mittleren und den rechten Poller nicht rechtzeitig sehen konnten, und dies unabhängig von Geschwindigkeit und Lichtverhältnissen.
Auch das Sackgassenschild gebe keinen Hinweis darauf, dass die Straße ganz gesperrt sei.
Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt:
„Das Gericht schloss sich der Meinung der Vorinstanz an, nach der die Gemeinde die Poller so hätte aufstellen müssen, dass sie gut zu erkennen seien. Dies sei gerade bei Pollern weit unterhalb der Sichtlinie der Fahrer nötig. Auch für eine nächtliche Beleuchtung muss die Gemeinde demnach sorgen.“
Urteil vom 10. Dezember 2018 (Oberlandesgericht Braunschweig, Az. 11 U 54/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Betreiber haftet nicht bei Verletzung im Schwimmbad
Wer haftet bei Bauarbeiten für Schäden auf öffentlicher Straße?
Widerrufsrecht bei einem Werkvertrag
Kann eine Erbausschlagung rückgängig gemacht werden?
Reisepreis zurück wegen Todesangst
Fahrverbot bei Tempoverstoß nach über einem Jahr ist möglich
Pensions-Sicherungs-Verein kann Forderungen 30 Jahre lang geltend machen
Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) in Insolvenzverfahren verjähren erst nach 30 Jahren. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Verjährung nach drei Jahren, wie von einem Insolvenzverwalter gefordert, lehnten die Richter ab.
BGH: Automatische Beendigung einer D&O-Versicherung bei Insolvenz unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2024 eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung für unwirksam erklärt, die den Versicherungsschutz automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode bei Insolvenzantragstellung beendet.
Allianz unterliegt vor Gericht: Riester-Rente darf nicht gekürzt werden
Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche: Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf eine umstrittene Klausel in ihren fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen nicht mehr verwenden.
Reiserücktritt wegen Covid-19: BGH schafft Klarheit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Für die Beurteilung eines Reiserücktritts wegen Covid-19 sind nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend. Was diese Entscheidung für Reisende, Veranstalter und Versicherer bedeutet.
Gericht stärkt Post-COVID-Erkrankte: Der Fall eines Krankenpflegers und seine Bedeutung
Ein Krankenpfleger aus Baden-Württemberg steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, der weit über seinen persönlichen Fall hinaus Signalwirkung entfalten könnte. Der Mann leidet bis heute an schweren Langzeitfolgen. Dennoch verweigerte die Unfallkasse Baden-Württemberg ihm die Zahlung einer Verletztenrente.
Fahrt zur Tankstelle zählt nicht als Arbeitsweg
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Eine Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg und fällt daher nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall verdeutlicht die Abgrenzung zwischen privater und beruflicher Sphäre.