Wer beim Autofahren Fahrassistenzsysteme verwendet, kann von ihnen nach dem heutigen Stand der Technik nicht erwarten, dass sie auf alle Besonderheiten der Strecke vorausschauend reagieren. Wenn das System von sich aus Verkehrsregeln verletzt und zum Beispiel zu schnell fährt, kann der Autokäufer allenfalls Gewährleistungsansprüche geltend machen, urteilte das Amtsgericht Dortmund.
Ein Autofahrer kaufte einen Neuwagen mit abschaltbarem Fahrassistenzpaket, das unter anderem einen Geschwindigkeitslimit-Piloten und einen Bremsassistenten enthielt. Das System sollte die Geschwindigkeit vorschriftsmäßig anhand von Verkehrsschilderkennung in Verbindung mit den Kartendaten des Navigationssystems regeln.
System funktioniert nicht einwandfrei
Der Käufer kritisierte allerdings, dass das System nicht korrekt arbeitet, weil es nicht nachvollziehbar bremst und beschleunigt. So habe beispielsweise das Fahrzeug auf einer Autobahn-Umleitung das Tempo auf 30 km/h reduziert, obwohl 80 km/h erlaubt waren. Auch nutze das Auto die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zum Teil nicht aus. Deswegen verlangte der Kläger eine Kaufpreisminderung.
Basissicherheit muss gewährleistet sein
Das Amtsgericht Dortmund wies die Klage mit der Begründung ab, dass laut Straßenverkehrsgesetz der Fahrer die Steuerung unverzüglich wieder selbst übernehmen müsse, wenn Assistenzsysteme überfordert seien.
Bei hochtechnischen Systemen sei immer mit einer gewissen Fehleranfälligkeit zu rechnen. Es müsse lediglich eine Basissicherheit gewährleistet sein. Dies sei hier der Fall gewesen, da das Auto nie aufgrund der Assistenzsysteme die Verkehrsregeln verletzt habe oder schneller gefahren sei als erlaubt. Da die Navigationssoftware nie vollständig und aktuell sein könne, dürfe der Fahrer nicht damit rechnen, dass das System in besonderen Situationen, beispielsweise an einer Baustelle, immer die korrekte Geschwindigkeit einstelle. Dass das Auto die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht voll ausnutze, sei kein Mangel, da dies keine Mindestgeschwindigkeit sei.
Alles in allem sei zu berücksichtigen, dass sich das System noch in der Entwicklung befinde und dass es sich nur um einen Assistenten, nicht aber um autonomes Fahren handle.
Urteil vom 7. August 2018 (Amtsgericht Dortmund, Az. 425 C 9453/17)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Telematik-Tarife besonders bei Jüngeren begehrt
Junge Autofahrer nutzen oft zunächst nicht das eigene Auto, sondern das der Eltern. Daher wählen sie besonders häufig Telematik-Tarife, denn mit diesen kann der Nachwuchs nachweisen, dass er rücksichtsvoll fährt und gleichzeitig bis zu 30 Prozent Beitrag sparen.
Smartphone und Co.: Diese Regeln gelten beim Autofahren
Bei Hochwasserwarnung: Autos in Sicherheit bringen
Nach dem hochsommerlichen Start in den kalendarischen Herbst bringt das Tief Anett viel Regen nach Deutschland. In Teilen Sachsens wird Starkregen erwartet, in den Alpen hat der erste Schneefall eingesetzt, dort und am Alpenrand wird vor heftigem Dauerregen gewarnt. Wieder können Straßen in kurzer Zeit unter Wasser stehen.
Sinkende Akzeptanz für Oldtimer erwartet
Oldtimer-Besitzerinnen und -Besitzer prognostizieren für ihr Hobby in Zukunft einige Herausforderungen: Neben strengeren gesetzlichen Anforderungen und einem möglichen Verlust des Sonderstatus gehen viele davon aus, dass die gesellschaftliche Akzeptanz insgesamt für die klassischen Fahrzeuge mittel- bis langfristig sinken wird - insbesondere durch die Umweltdiskussionen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Marderschäden nehmen zu – Versicherer zahlen jährlich 130 Millionen Euro
Zwischen April und Juni steigt die Zahl der Marderschäden an Autos sprunghaft an. Die Kfz-Versicherer rechnen mit bis zu 1.100 Vorfällen pro Tag. Besonders betroffen sind Elektroautos, da beschädigte Hochvoltkabel teure Reparaturen nach sich ziehen.
Kfz-Versicherung: Kunden bewerten Fairness ihrer Versicherer
Welche Kfz-Versicherer gelten als besonders fair? ServiceValue hat in Kooperation mit FOCUS MONEY über 4.000 Kundenurteile ausgewertet. In der aktuellen Studie erhalten HUK-COBURG, Allianz, ERGO und weitere Versicherer Bestnoten – auch in den Kategorien Elektro- & Hybridfahrzeuge sowie Telematik-Tarife.
Der Frühling kommt – und mit ihm die Lust aufs Zweirad
Mit den ersten warmen Tagen steigt die Freude am Zweiradfahren. Ob mit dem Fahrrad, dem Mofa oder dem E-Scooter – viele Menschen zieht es nach draußen, um sich auf zwei Rädern fortzubewegen. Doch mit dem Start der Zweiradsaison gibt es auch einige gesetzliche Vorgaben zu beachten.
KRAVAG und Samsara optimieren Flottenmanagement: „Steigende Schadenkosten und Margendruck zwingen die Branche, innovative Wege zu gehen“
KRAVAG und Samsara intensivieren ihre Zusammenarbeit, um Sicherheit und Effizienz im Flottenmanagement zu verbessern. Durch den Einsatz digitaler Technologien sollen Schadenaufwand und Betriebskosten reduziert werden.