Voraussetzungen für die PKV in 2019
Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich ohne weitere Voraussetzungen privat krankenversichern. Wollen sich Angestellte in einer Privaten Krankenversicherung versichern, muss bei Eintritt in eine Private Krankenversicherung ein Bruttojahresgehalt für ein ganzes Jahr nachgewiesen werden können, das oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Erst dadurch können sich angestellte Arbeitnehmer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Für 2019 liegt diese Grenze, die jährlich festgelegt wird, bei 60.750,00 Euro. Zum Vergleich in 2018 lag sie noch bei 59.400,00 Euro. Diese Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt. Sie ist jedoch nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwechseln.
Versicherungspflichtgrenze Beträge JAEG 2019
Jahresgrenze: 60.750,00 Euro
Monatsgrenze: 5.062,50 Euro
Themen:
LESEN SIE AUCH
Novum: Gewerbeversicherung mit Schadenfreiheitsrabatt
Fast jeder zweite Bundesbürger privatversichert
Wie man sich vor unerwarteten Beitragserhöhungen schützen kann
INTER Kur: Neuer Zusatzbaustein zur privaten Krankenversicherung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Solvency II: Kapitalpolster der Lebensversicherer wächst sprunghaft
Allianz Trade: Nahostkonflikt treibt Insolvenzen weltweit nach oben
Hiscox: Ransomware und die Illusion der Wiederherstellbarkeit
Schadenmanagement: Kunden wollen Geld und Menschen – Versicherer setzen auf Tempo und KI
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














