Partylärm – das ist rechtlich erlaubt

Einige bevorzugen die Stille in ihren eigenen vier Wänden, während andere auf dem Balkon oder in ihrer Wohnung ausgelassene Feste feiern möchten. Verschiedene Vorschriften geben den Rahmen vor, was an Partylärm erlaubt ist. Dabei geht es vor allem um den Schutz der Mitmenschen, die Ruhe suchen.

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Joyful bearded man in formal clothes and holiday cap, clenching his fists with happiness, celebrating his birthday, having good mood. Satisfied male posing against white background with color piecesJoyful bearded man in formal clothes and holiday cap, clenching his fists with happiness, celebrating his birthday, having good mood. Satisfied male posing against white background with color pieceswayhome.studio – stock.adobe.com

Grundsätzlich sind Mieter dazu verpflichtet, auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. In der eigenen Wohnung sollte man nur so viel Lärm machen, dass andere nicht gestört werden. Oft gibt es auch eine Hausordnung, die genau festlegt, zu welchen Zeiten Lärmbelästigungen zu unterlassen sind. Allerdings gibt es noch weitere gesetzliche Regelungen, die zu beachten sind.

Diese Gesetze spielen eine Rolle

Die Regelung von Ruhezeiten findet in den Immissionsschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer statt. Zudem können Gemeinden eigene, lokale Ruhezeiten festlegen. Üblicherweise beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr und endet morgens um 6 oder 7 Uhr, mit einer Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr. Während dieser Zeiten sind lautstarke Aktivitäten untersagt.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 26. Oktober 2018 (Aktenzeichen V ZR 143/17) entschieden, dass das häusliche Musizieren einschließlich des Übens als sozialadäquate und übliche Form der Freizeitgestaltung anzusehen ist. Sie gehöre zur grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Das Gericht stellte jedoch klar, dass bestimmte Ruhezeiten einzuhalten sind und das Musizieren außerhalb dieser Zeiten nicht zu Störungen oder Belästigungen anderer Bewohner führen darf.

In Deutschland existiert kein spezifisches Gesetz, das exakt definiert, wie viel Lärm erlaubt ist. Allerdings gibt es die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die Richtwerte bietet, die im Einzelfall als Orientierung dienen können. Auch wenn diese Richtwerte überschritten werden, ist dennoch eine abschließende Beurteilung der jeweiligen Lärmsituation erforderlich. Die TA Lärm stellt somit einen ersten Anhaltspunkt für die Bewertung von Lärmemissionen dar.

Verschiedene Konsequenzen kommen in Betracht

Wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden und die Polizei gerufen wird, ist es den Polizisten nicht erlaubt, die Party einfach zu beenden. Zunächst wird eine Verwarnung ausgesprochen und auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen. Besteht der Verdacht, dass auf einer Party illegale Drogen konsumiert werden, ist die Polizei zu Sofortmaßnahmen berechtigt.

Selbst wiederholte Lärmbelästigungen durch einen Mieter berechtigen den Vermieter nicht automatisch zur Kündigung des Mietvertrags. Dies wurde durch das Amtsgericht Lichtenberg in Berlin klargestellt (Az. 109 C 254/09). Eine Kündigung setzt voraus, dass der Mieter dauerhaft und nachhaltig den Hausfrieden stört, wie es in § 569 BGB geregelt ist. Nur wenn eine Gefährdung anderer Mieter vorliegt, könnte dies eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB rechtfertigen.

Gerichte urteilen stets auf Basis der spezifischen Umstände jedes einzelnen Falles. Wenn ein Vermieter einem Mieter aufgrund von Ruhestörungen kündigen möchte, muss er jeden Vorfall detailliert dokumentieren, einschließlich Art, Zeitpunkt und Dauer der Störung. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter den Mieter bereits mündlich über die Gründe informiert hat. Auf Grundlage dieser Aufzeichnungen kann der Vermieter den Mieter mittels einer Mahnung auffordern, sein Verhalten zu ändern. Erst wenn nach dieser Mahnung weitere Ruhestörungen auftreten, ist es dem Vermieter möglich, eine Kündigung auszusprechen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 entschieden (Az. VIII ZR 218/03).

Partyplanung – diese Maßnahmen vermeiden Streit

Eine rechtzeitige Information der Nachbarn über die geplante Veranstaltung hilft, alle Beteiligten auf die Situation vorzubereiten, fördert gute nachbarschaftliche Beziehungen und minimiert das Risiko von Beschwerden. Lärmquellen wie Musikanlagen oder gesellige Gruppen sollten in Räumen untergebracht werden, die nicht direkt an die Wohnräume der Nachbarn angrenzen.

Zusätzlich sollte auf eine angemessene Lautstärke der Musik oder anderer Lärmquellen geachtet werden, wobei schalldämmende Maßnahmen wie geschlossene Türen und Fenster den Lärm weiter minimieren können. Eine Kontaktmöglichkeit für die Nachbarn, um sich bei Lärmbelästigung direkt an den Veranstalter wenden zu können, ist ebenfalls eine wirksame Maßnahme, um mögliche Konflikte schnell und direkt zu lösen.

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