Krankenvollversicherte der Hallesche haben seit April Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Diese bietet Nutzern die Möglichkeit, Arzt-, Krankenhaus- oder Laborberichte sowie Diagnosen sicher in ihrer elektronischen Patientenakte zu speichern und mit verschiedenen Gesundheitsdienstleistern zu teilen.
Die Hallesche ist damit die dritte Private Krankenversicherung, die ihren Kunden die ePA anbietet. Sie bietet den Zugang über die App „Hallesche4u ePA“ und hat diese gemeinsam mit dem IT-Dienstleister RISE, einem international tätigen Hersteller digitaler Technologien, realisiert. Die Identifizierung und Authentifizierung zur ePA erfolgt ebenfalls über die Digitale Identität von RISE– nachhaltig, zukunftstauglich und entsprechend der Standards von BSI und gematik.
Vorteile bei der medizinischen Behandlung
Die ePA trägt dazu bei, dass Behandlungen zielgerichtet und aufeinander abgestimmt erfolgen. Über den digitalen Austausch können Arztpraxen oder Kliniken Dokumente jederzeit griffbereit zur Verfügung stellen. Das reduziert den Aufwand auf Seiten der Patienten und Leistungserbringer, beschleunigt die Prozesse und verbessert die Qualität der medizinischen Versorgung. Dokumente in der ePA sind beispielsweise Arztbriefe und Befunde, individuelle Medikationspläne, Röntgenbilder, Impfpass und Mutterpass oder Notfalldaten. Ob Versicherte die ePA nutzen wollen oder nicht, entscheiden sie selbst.
Wie ein Tresor
Die Hoheit über die Daten liegt allein bei den Versicherten. Sie entscheiden, wem sie welche Informationen ihrer Akte geben. Die Daten der ePA werden auf einem zentralen Server in Deutschland gespeichert, für den die europäischen Datenschutzbestimmungen gelten. Zusätzlich werden die Daten verschlüsselt abgelegt, so dass nur der vom Versicherten berechtigte Kreis die abgelegten Informationen einsehen kann. „Die Daten bewegen sich in einem separaten Netzwerk der medizinischen Telematik-Infrastruktur. Diese kann man sich wie einen Hochsicherheitstrakt vorstellen. Die ePA ist wie ein Tresor. Den Zugang zu dem Tresor hat nur der Versicherte selbst“, sagt Wiltrud Pekarek, Vorständin der Hallesche Krankenversicherung.
Für die Hallesche ist es eine große Priorität, die Digitalisierung für ihre Versicherten aktiv voranzutreiben. „Zwar ist die PKV anders als die GKV nicht dazu verpflichtet, die elektronische Patientenakte anzubieten, aber für uns ist es im Rahmen unserer Digitalisierungsstrategie überhaupt nicht denkbar, darauf zu verzichten“, sagt Pekarek. Im nächsten Schritt führt die Hallesche das E-Rezept sowie den Online-Check-In ein. Dr. Christian Schanes, Leiter Telematik und Mitglied der RISE-Geschäftsführung, flankiert: „Als Technologieunternehmen freuen wir uns gemeinsam mit Vorreitern wie der Hallesche, die deutsche Gesundheitsinfrastruktur mit dem Blick auf E-Health im Ganzen voranzutreiben und den Menschen eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.“
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