AXA und DBV Krankenversicherung: Beitragsrückerstattungen von rund 82 Mio. Euro
Die AXA und DBV Krankenversicherung erstatten für das Jahr 2023 im Rahmen der sogenannten Beitragsrückerstattung (BRE) Beiträge in Höhe von rund 82 Millionen Euro. Insgesamt profitieren 162.000 Versicherte.
Zum Hintergrund: Krankenvollversicherte Kund*innen von AXA und DBV können einen Teil ihrer bereits gezahlten Beiträge zurückbekommen, wenn sie für das Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, ihre Versicherung also nicht in Anspruch nehmen. Das kann sich für die Versicherten lohnen, wenn die tarifliche Erstattung Ihrer Rechnungen geringer ausfallen würde, als die mögliche Beitragsrückerstattung für das betreffende Jahr.
Wenn Kund*innen für ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, dann erhalten sie eine Rückzahlung in einer bestimmten Höhe. Dabei ist entscheidend, dass für das jeweilige Kalenderjahr, für das die Beitragsrückerstattung vorgenommen wird, keine Behandlungen abgerechnet werden – das Rechnungsdatum ist nicht relevant. Der einheitliche Auszahlungstermin ist jeweils im August des Folgejahres – für 2023 also im August 2024.
Themen:
LESEN SIE AUCH
VEMA-Makler bevorzugen diese PKV-Anbieter
AXA verkauft Vermögensverwaltung an BNP Paribas
AXA belässt in 2024 laufende Verzinsung unverändert
Gothaer Krankenversicherung: Versicherte erhalten 36,2 Mio. Euro Beitragsrückerstattung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
wefox und das Maklermodell: Interne Strukturen werfen Fragen auf
IDEAL wächst im Einmalbeitragsgeschäft: Vertrieb treibt Neugeschäft deutlich an
wefox setzt trotz Notfallfinanzierung weiter auf Zukäufe
VEMA beteiligt sich an BCA: Maklerplattformen rücken enger zusammen
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














