Photo credit: depositphotos.com
Verkäuferinnen und Verkäufer von Immobilien müssen Kaufinteressenten aufklären, wenn erhebliche Sanierungen anstehen. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn sie den Interessenten Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen sie dies entnehmen können.
Die Wüstenrot Immobilien GmbH weist auf ein aktuelles BGH-Urteil hin
Im entschiedenen Fall hatte die Verkäuferin mehrerer Einheiten eines größeren Gebäudekomplexes nicht darüber aufgeklärt, dass in einer zwei Jahre zurückliegenden Eigentümerversammlung über anstehende Sanierungen mit einem hohen Aufwand verhandelt wurde. Ein entsprechender Beschluss wurde jedoch erst nach dem Verkauf der Einheiten getroffen. Da keine ausreichende Instandhaltungsrücklage vorhanden war, mussten die Eigentümerinnen und Eigentümer hohe Sonderumlagen aufbringen.
Die Käuferin verklagte daraufhin die Verkäuferin auf Schadensersatz, da sie die Einheiten bei Kenntnis des Sachverhalts nicht gekauft hätte. Die Verkäuferin rechtfertigte sich damit, dass das Protokoll der seinerzeitigen Eigentümerversammlung zu den umfangreichen Unterlagen gehörte, die sie der Käuferin elektronisch kurz vor Beurkundung des Kaufvertrags zur Verfügung gestellt hatte.
Laut dem BGH (BGH V ZR 77/22) hätte die Verkäuferin ausdrücklich auf die anstehende Sanierung und den ihr bekannten voraussichtlichen Kostenumfang hinweisen müssen. Sie konnte nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Käuferin alle relevanten Unterlagen studiert hatte. Zwar sei es üblich, dass sich Kaufinteressenten zumindest die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre vorlegen lassen und diese darauf durchsehen, ob sich daraus Anhaltspunkte für anstehende Sanierungsmaßnahmen ergeben.
Trotzdem müssen Verkäuferinnen und Verkäufer einer Immobilie in der Regel ungefragt auf eine ihnen bekannte anstehende Sanierung hinweisen. Außerdem müssten sie entsprechende Fragen der Kaufinteressenten korrekt und vollständig beantworten.
Die Wüstenrot Immobilien GmbH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass qualifizierte Maklerinnen und Makler darauf achten, das Risiko für beide Seiten zu minimieren. Wenn Sanierungsbedarfe und notwendige Investitionen Kaufinteressenten nicht frühzeitig mitgeteilt werden, könne dies in Anbetracht der Vielzahl von anstehenden Gebäudesanierungen zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten führen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Von wegen Sanierungsmuffel: Jeder 4. Eigentümer modernisierte seine Immobilie
Trotz hoher Baukosten, langer Wartezeiten auf Handwerker und dem Hickhack rund um das Gebäudeenergiegesetz und die Förderungen haben viele Immobilieneigentümer Sanierungen durchführen lassen. Dabei konnten 2 von 3 Immobilien die Energieeffizienzklasse verbessern.
Welche Immobiliensoftware ist für Fachleute am nützlichsten?
Es sind nicht nur die beruflichen Anforderungen, die bestimmen, welche Maklersoftware ein Vermittler auswählt. Profis stehen auch vor der Herausforderung, ihre IT-Umgebung effizient zu gestalten, um mit der Konkurrenz auf Augenhöhe zu bleiben.
Nachholbedarf bei energetischer Gebäudesanierung wird immer größer
Der Gebäudesektor hat zwar ein hohes Einsparpotenzial bei den CO2-Emissionen, verfehlt aber regelmäßig seine Reduktionsziele. Es braucht konzertierte Aktionen von Produzenten, Baufirmen und Investoren, um Sanierungskapazitäten zu erhöhen.
Immobilienmarkt: Abreißen ist die schlechteste aller Klimaoptionen
Durch die grüne Transformation im Gebäudesektor steigen die Anforderungen an viele Bestandsgebäude, Auf den ersten Blick halten sie ökologisch nicht mehr mit und werden zum Opfer des Abrisses. Doch das schadet der Umwelt mehr als gedacht.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Zinsentscheide im Fokus: Wie Fed und EZB die Bauzinsen beeinflussen könnten
Die Finanzmärkte blicken gespannt auf den 7. Mai: Dann entscheidet die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) über ihre künftige Geldpolitik – und damit indirekt auch über die globalen Zinsmärkte. Besonders im Blick: mögliche Auswirkungen auf die Baufinanzierungszinsen in Deutschland. Denn auch die Europäische Zentralbank (EZB) steht vor einem entscheidenden Zinsschritt.
Stromvertrag muss künftig vorab angemeldet werden – sonst droht teure Grundversorgung
Zum 6. Juni 2025 tritt eine zentrale Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft – mit Folgen für Millionen Mieter und Eigentümer: Wer bei Umzug oder Einzug seinen Stromvertrag nicht rechtzeitig anmeldet oder abmeldet, landet automatisch in der teuren Grundversorgung. Was jetzt gesetzlich gilt, welche Fristen unbedingt einzuhalten sind – und worauf Verwalter besonders achten müssen.
Leitungswasser häufigste Schadensursache im Haus – R+V registriert 46.000 Schäden in 2024
Defekte Rohre bleiben ein unterschätztes Risiko: In der Wohngebäudeversicherung der R+V Versicherung war Leitungswasser im vergangenen Jahr für rund 50 Prozent aller gemeldeten Schäden verantwortlich – und damit häufiger als Feuer, Sturm oder sonstige Naturgefahren zusammen.
Preisanstieg am Immobilienmarkt - Deutlicher Zuwachs im ersten Quartal 2025
Nach Jahren des Rückgangs ziehen die Immobilienpreise wieder an – und das spürbar. Besonders in einigen Städten explodieren die Kaufpreise regelrecht. Gleichzeitig bleibt der Mietmarkt angespannt. Was bedeutet das für Eigentumssuchende und Mieter – und welche Signale sendet die Politik?