Swiss Life Deutschland plant Umstrukturierung in Europäische Aktiengesellschaft

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Die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, plant, ihr Versicherungsgeschäft in einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) fortzuführen. Die Zustimmung und Bestätigung der Behörden vorausgesetzt, soll der Vorgang bis zum Herbst 2024 abgeschlossen sein. Auf die Beziehungen zu Kundinnen und Kunden, Geschäfts- und Vertriebspartner/-innen, Dienstleistende sowie Mitarbeitende hat dieser Vorgang keine Auswirkungen. 

Jörg Arnold, CEO, Swiss Life Deutschland © Swiss Life Deutschland

„Die geplante Umstrukturierung ist rein formaler Natur und sichert die Wettbewerbsposition von Swiss Life zum Vorteil der Kundinnen und Kunden. Dabei ändert sich nichts für unser Versicherungsgeschäft in Deutschland“, sagt Jörg Arnold, CEO Swiss Life Deutschland. Sämtliche Verpflichtungen von Swiss Life werden unverändert aufrechterhalten. Auch die neue Europäische Aktiengesellschaft wird weiter Neugeschäft schreiben und unter dem neuen Namen „Swiss Life Lebensversicherung SE“ weiterwachsen. 

Grundlage für die geplante Umstrukturierung ist die vorausschauende Unternehmensstrategie und eine auf Stabilität und Sicherheit ausgerichtete Geschäftspolitik. Mit dem Plan, das deutsche Versicherungsgeschäft zu unveränderten Bedingungen auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen, kommt Swiss Life sich verändernden regulatorischen Rahmenbedingungen zuvor.  

Swiss Life Lebensversicherung SE

Die derzeitige Rechtsform als deutsche Niederlassung eines Schweizer Lebensversicherers stellt im deutschen Markt eine Ausnahme dar. Die neue Tochtergesellschaft wird als Europäische Aktiengesellschaft (SE) ausgestaltet und unter dem neuen Namen “Swiss Life Lebensversicherung SE” firmieren. Die gewählte Rechtsform sichert den Status Quo unter den sich weiterentwickelnden Rahmenbedingungen und eröffnet Marktchancen.

Die geplante Umstrukturierung steht unter Vorbehalt behördlicher Genehmigungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie der Bestätigung steuerlicher Annahmen. Die Vertragspartner/-innen des Unternehmens werden rechtzeitig durch ihre Ansprechpartner/-innen und Service-Einheiten von Swiss Life informiert. 

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