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Die wirtschaftliche Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland war auch im Jahr 2021 sehr gut. Das zeigen aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zu deren Reinertrag. Demnach haben Praxisinhaberinnen und -inhaber 2021 im Durchschnitt jeweils einen Reinertrag von 237.000 Euro erwirtschaften können, monatlich somit 19.700 Euro.
Im Vergleich zu den zuletzt vom Statistischen Bundesamt berichteten Daten des Jahres 2019 entspricht dies einem Anstieg von 5 Prozent pro Jahr. Der GKV-Spitzenverband, der derzeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die Weiterentwicklung der ärztlichen Honorare verhandelt, hält daher eine maßvolle Herangehensweise an die Honorarentwicklung für angemessen.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, sagt: „Die Reinerträge der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind eine gute wirtschaftliche Grundlage für die sichere ambulante Versorgung der gesetzlich Versicherten. In den aktuell laufenden Verhandlungen streben wir entsprechend eine angemessene, moderate Weiterentwicklung der Honorare an. Dabei nehmen wir sowohl die aktuelle wirtschaftliche Situation der Ärzteschaft als auch die der Beitragszahlenden in den Blick, aus deren Taschen die Honorare finanziert werden.“
Reinertrag vergleichbar mit Bruttolohn von Angestellten
Der Reinertrag ist die Differenz zwischen Einnahmen und sämtlichen Aufwendungen inklusive der Angestelltengehälter. Aus dem Reinertrag werden die Praxisinhabenden quasi entlohnt, er ist annähernd vergleichbar mit dem Bruttolohn von angestellten Beschäftigten zuzüglich Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.
Hintergrund der Erhebung: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die „Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich“. Bislang erschien diese Erhebung alle vier Jahre. Ab diesem Jahr wird sie jährlich veröffentlicht. Die aktuelle Veröffentlichung bezieht sich auf Daten des Jahres 2021.
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