Neue Qualitätsstandards für Videosprechstunden: KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine neue Vereinbarung getroffen, die klare Vorgaben für den Einsatz von Videosprechstunden schafft. Damit setzen die beiden Organisationen die gesetzlichen Anforderungen des Digitalgesetzes um und sorgen für eine qualitativ hochwertige telemedizinische Versorgung. Insbesondere wird geregelt, wie Terminvermittlungsdienste arbeiten dürfen und welche Kriterien bei der Vergabe von Videosprechstunden maßgeblich sind.
Medizinische Priorisierung statt Leistungswünsche
Ein zentraler Punkt der Vereinbarung betrifft die Terminvergabe durch Vermittlungsportale, die Videosprechstunden anbieten. Künftig dürfen diese Termine nur noch nach medizinischen Kriterien vergeben werden, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten entsprechend ihres tatsächlichen Bedarfs behandelt werden. Die bisherige Praxis, Termine basierend auf individuellen Leistungswünschen oder der Art der Krankenversicherung zu priorisieren, wird damit ausgeschlossen. Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, betont, dass diese Regelung nicht nur die gesetzlichen Vorgaben umsetze, sondern auch die Qualität der Videosprechstunden erheblich verbessere. Die Entscheidung darüber, wer eine telemedizinische Behandlung vorrangig erhält, soll sich an der medizinischen Dringlichkeit orientieren, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Regionale Versorgung im Fokus
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der neuen Vereinbarung betrifft die Regionalisierung von Videosprechstunden. Abgesehen vom ärztlichen Bereitschaftsdienst sollen Patientinnen und Patienten vorrangig mit Vertragsärztinnen und -ärzten aus ihrer Umgebung verbunden werden. Damit soll sichergestellt werden, dass eine wohnortnahe medizinische Versorgung auch in der Telemedizin erhalten bleibt. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hebt hervor, dass dies eine qualitativ hochwertige Betreuung ermögliche, da Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall auch für eine weiterführende Behandlung leichter auf eine nahegelegene Praxis zurückgreifen könnten.
Ersteinschätzung als Voraussetzung für Videosprechstunden
Ein weiteres Kernelement der neuen Regelungen ist ein verbindliches Ersteinschätzungsverfahren, das vor jeder Videosprechstunde über ein Vermittlungsportal durchgeführt werden muss. Durch dieses Verfahren soll die medizinische Dringlichkeit ermittelt werden, um sicherzustellen, dass die Videosprechstunde für den konkreten Fall tatsächlich geeignet ist. Die Maßnahme soll verhindern, dass Patientinnen und Patienten mit akuten oder komplexeren Erkrankungen auf eine Videosprechstunde verwiesen werden, obwohl eine persönliche Untersuchung notwendig wäre.
Strukturierte Anschlussversorgung nach Videosprechstunden
Neben der eigentlichen Durchführung von Videosprechstunden wird auch die Anschlussversorgung stärker reguliert. Falls sich während der Videosprechstunde herausstellt, dass der Behandlungsbedarf nicht vollständig telemedizinisch gedeckt werden kann, müssen Ärztinnen und Ärzte eine strukturierte Anschlussversorgung anbieten. Dies kann beispielsweise ein zeitnaher Präsenztermin in der Praxis sein, um die weiterführende Behandlung sicherzustellen. Die Regelung soll vermeiden, dass Patientinnen und Patienten nach einer Videosprechstunde ohne weitere Betreuung bleiben oder sich selbst um eine passende Anschlussversorgung kümmern müssen.
Einheitliche Standards für eine zukunftssichere Telemedizin
Die neue Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband stellt sicher, dass Videosprechstunden als fester Bestandteil der medizinischen Versorgung erhalten bleiben, ohne dabei grundlegende Qualitätsstandards zu vernachlässigen. Durch die Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens, die Regionalisierung der Angebote und die Verpflichtung zur Anschlussversorgung soll eine hochwertige und bedarfsgerechte telemedizinische Betreuung gewährleistet werden. Zudem sorgt die strikte Vorgabe, Termine ausschließlich nach medizinischen Kriterien zu vergeben, für mehr Fairness und Transparenz in der Terminvergabe. Damit werden sowohl die Interessen der Patientinnen und Patienten als auch die der behandelnden Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt, um eine langfristig tragfähige Lösung für die telemedizinische Versorgung zu schaffen.
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