MiFID-Nachhaltigkeitsabfrage nicht umsetzbar

© ImageFlow – stock.adobe.com

Die europäische Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte , ESMA, hatte einen Call for Evidence zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch zu Finanzanlagen gemäß der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) II gestartet. Der AfW nimmt Stellungnahme.

Norman Wirth, Vorstand, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. © AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Ziel dieses bis 15. September 2023 laufenden Call for Evidence war es, Branchenfeedback zu sammeln, das dabei hilft, die Entwicklung des Marktes besser zu verstehen und Antworten darauf zu erhalten, wie die neuen MiFID-Regeln zur Nachhaltigkeit angewandt werden.

Der AfW hat sich mit einer eigenen Stellungnahme fristgemäß daran beteiligt. Kernaussage ist, dass die regulatorischen Vorgaben für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden derart überkomplex sind, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gibt, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen.

Die Komplexheit macht sich insbesondere bereits an der Dreitteilung der Präferenzmöglichkeiten – nach 1.“Taxonomie“ und 2.“SFDR“ und 3.„PAIs“, mit und ohne Staatsanleihen – und jeweils in unterschiedlichen Prozentangaben möglich, fest.

„Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen. Wir erleben hier – leider! – klar ein Scheitern der regulatorischen Intention. Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder ähnlichem, führen“, so der Geschäftsführende AfW-Vorstand Norman Wirth.

Gleiches gilt im übrigen auch für die Pflicht der Versicherungsvermittler nach IDD zur Nachhaltigkeitsabfrage. Wobei sich der Call for Evidence eben nur auf die Finanzanlagenvermittler bezog.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

Bild (2): © AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.