Vor knapp 15 Jahren stieß der damals neu veröffentlichte Bitcoin eine Revolution im Finanzwesen an. Heutzutage sind Kryptowährungen für viele Anleger interessante Investitions- oder auch Spekulationsobjekte. Jedoch halten Handel und Tausch mit den digitalen Werteinheiten, sogenannten Token, gewisse Risiken bereit. Dies liegt unter anderem daran, dass sich der Handel mit Kryptowährung sehr stark von dem auf klassischen Finanzmärkten unterscheidet.
Im Bereich des Kryptohandels ist Währung nicht gleich Währung – die tatsächliche Ausgestaltung kann sich stark von einer zur anderen unterscheiden. Manche Token werden zum Beispiel dezentral erzeugt, also nicht von einer zentralen Stelle ausgegeben. Prinzipiell lassen sich verschiedene Grundformen von Token identifizieren, die unterschiedliche Funktionen erfüllen und sich dementsprechend vielseitig einsetzen lassen: Unter dem Begriff Kryptowährungen sind nicht nur Zahlungsmittel zusammengefasst, sondern auch Produkte, die nach dem klassischen Verständnis Aktien oder Schuldverschreibungen ähneln.
Utility Token wie der Binance-Coin besitzen einen konkreten Zweck innerhalb des Netzwerks, für das sie erzeugt wurden. Beispielsweise können sie Zugriff auf bestimmte Anwendungen gewähren. Security Token ähneln am ehesten dem klassischen Verständnis von Wertpapieren. Häufig stellt sich die Frage, ob für diese Token spezielle aufsichtsrechtliche Regularien gelten.
„Welche konkreten regulatorischen Anforderungen etwa bei der Emission oder dem Handel mit Token zu beachten sind, ist eine Frage der individuellen Ausgestaltung des entsprechenden Krypto-Assets. Für Security Token gelten aufgrund ihrer Eigenschaft als tokenisierte Wertpapiere beziehungsweise Vermögensanlagen besondere regulatorische Anforderungen“, erklärt Rechtsexperte Christoph Walker.
Als Coins werden üblicherweise Token bezeichnet, die als Zahlungsäquivalente konzipiert wurden. Zu den bekanntesten Kryptowährungen, die dem Zahlungsverkehr dienen, gehören Bitcoin, Ether, Tether und USD Coin.
Eine weitere Tokenart, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut, sind sogenannte Non-Fungible Tokens, kurz NFTs. Aufgrund ihrer einzigartigen Beschaffenheit ist jedes NFT weder austausch- noch beliebig vermehrbar. Beispielsweise lassen sich Musikstücke, Kunstobjekte oder Sammelkarten als NFTs vertreiben.
Krypto-Einmaleins
Transaktionen mit Token werden kryptografisch verschlüsselt und dann auf einem verteilten Kassenbuch, dem sogenannten Distributed Ledger, gespeichert. Eine Spezialform hiervon ist die Blockchain, bei der die Transaktionen der Reihe nach in Blöcken codiert werden. Sie besteht aus einzelnen Datensätzen beziehungsweise Blöcken, die sich zu unbegrenzt langen Ketten aneinanderreihen lassen, wobei verschiedene Transaktionen in einem Block zusammengefügt werden und hierdurch nachverfolgbar werden. „Alle folgenden Blöcke bauen auf den jeweils vorangegangenen auf“, erläutert Christoph Walker.
„So ist es nicht möglich, eine zurückliegende Transaktion zu manipulieren, ohne die gesamte Kette ab diesem Punkt zu verändern.“ Blockchains bilden ein unabhängiges technologisches Netzwerk, welches ohne eine zentrale Stelle wie etwa eine Bank funktioniert. Ein privater und ein öffentlicher Schlüssel dienen der Beurteilung, wem die Token zuzurechnen sind. Dabei erzeugt das sogenannte Wallet den privaten Schlüssel und kann als eine Art Schlüsselbund angesehen werden. Je nach Art der Verwahrung der Token gibt es für das Wallet verschiedene Sicherheitsanforderungen.
Krypto-Assets sicher handeln
Aufgrund der weitgehend fehlenden Regulation des Marktes durch eine zentrale Instanz gestaltet sich der Handel mit Kryptowährungen zuweilen risikoreich. Ausbleibende Kontrollen und Transaktionen mit anonymen Akteuren führen dazu, dass die Projekte beziehungsweise deren finanzieller Wert für den Anleger im Einzelfall anhand bisheriger Standards nicht solide bewertbar sind.
„Im Betrugsfall macht es die Dezentralität schwierig, einen konkreten Anspruchsgegner zu identifizieren. Auch kann es kompliziert werden, die im Einzelfall anwendbare Rechtsordnung ausfindig zu machen, da Kryptowährungen nicht an nationale Grenzen gebunden sind“, weiß Rechtsanwalt Christoph Walker.
Rechtliche Sicherheit und Transparenz soll nun die im Mai 2023 vom EU-Rat angenommene MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) schaffen, womit die EU gewissermaßen zu den Pionieren bei der Regulation von Kryptowährungen gehört. Vorteilhaft daran ist vor allem die unmittelbare Geltung der MiCA in allen Mitgliedsstaaten. Einige Teile der Verordnung treten bereits Mitte nächsten Jahres in Kraft, andere erst Anfang 2025. Anleger erhalten beispielsweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht analog zum Verbraucherschutz.
„Einen weiteren Hauptgrund dafür, dass der Handel mit digitalen Währungen noch immer umstritten ist, stellen die starken Kursschwankungen von Krypto-Assets dar“, erläutert Christoph Walker. „Diese entstehen unter anderem durch politische Veränderungen, Hacker-Angriffe oder auch durch den Einsatz neuer Kryptowährungen. Daher ist eine stetige Marktbeobachtung unabdingbar – denn bei potenziell hohen Gewinnen besteht auch immer ein Verlustrisiko.“
Kurzprofil
Die Tübinger Schwesterkanzleien TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bilden gemeinsam unter der Bezeichnung TILP Gruppe eine Einheit und stehen für über 25 Jahre Erfahrung und Expertise in den Bereichen des Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrechts.
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