Die Aktienrente soll erheblich ausgedehnt werden. Ab 2024 plant der Bund, jährlich 12 Milliarden Euro in das Generationenkapital einzuzahlen. Dieser Betrag soll jährlich um 3 Prozent steigen und bis 2035 auf insgesamt 200 Milliarden Euro anwachsen, wie vom "Handelsblatt" berichtet und von Regierungskreisen der DPA bestätigt wurde.
Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf ein Startkapital für die Aktienrente von 10 Milliarden Euro verständigt. Diese Summe ist im Haushalt 2023 reserviert. Die Bundesregierung will für eine langfristige Absicherung der Rente künftig auch auf den Kapitalmarkt setzen. Aus öffentlichen Mitteln soll Stück für Stück ein Kapitalstock aufgebaut werden, aus dessen Erträgen die Rentenbeiträge und das Rentenniveau stabilisiert werden sollen.
Aktienrente soll vergrößert werden
Dem Bericht des Handelsblattes zufolge verständigten sich das Arbeits- und das Finanzministerium in Verhandlungen darauf, das Projekt zu vergrößern. Bedenken habe es zuletzt noch im Wirtschaftsministerium gegeben. Das Generationenkapital ist ein zentrales Element einer geplanten Rentenreform, die Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) demnächst vorlegen wollen.
Generationenkapital von 200 Milliarden Euro bis 2035
Durch die zusätzlichen Einzahlungen würde das geplante Generationenkapital dem Bericht zufolge bis 2035 ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreichen. Der Fonds erhielte das Geld vom Bund als Darlehen. Für die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse spielt dies keine Rolle, da den Ausgaben zusätzliche Rücklagen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Laut Handelsblatt sollen auch bis 2028 Vermögenswerte des Bundes im Umfang von 15 Milliarden Euro an das Generationenkapital übertragen werden. Etwa in Form von Aktien von Bundesbeteiligungen.
Nach den Plänen Lindners und der FDP soll mit dem Generationenkapital eine finanzielle Vorsorge für den Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Jahrgänge getroffen werden. "Der Einstieg in die kapitalgedeckte Rente ist dringend notwendig, sonst werden die Beitragskosten für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ausufern", hieß es laut Handelsblatt dazu aus dem Finanzministerium.
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