Die Beratungen zwischen Bund und Ländern über die Krankenhausreform gehen weiter. Es gebe noch offene Fragen, so Gesundheitsminister Lauterbach nach einem Treffen. Auch die PKV sieht den weiteren Reformbedarf in der Krankenhausversorgung und fordert, bei der Ausgestaltung der Reform einbezogen zu werden.
Eine Erklärung von Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Auch die PKV sieht den Reformbedarf in der Krankenhausversorgung. Leitgedanke jeder Reform muss die Qualität der medizinischen Versorgung sein, nicht aber abstrakte Berechnungen der vermeintlich 'richtigen' Zahl und Größe von Krankenhäusern. Zur Qualität gehört auch eine gute Versorgung des ländlichen Raums.
Die Private Krankenversicherung ist Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung und nach der Gesetzlichen Krankenversicherung der wichtigste Kostenträger für die Krankenhäuser in Deutschland. Die PKV muss, wie die anderen Partner der Selbstverwaltung auch, in die Ausgestaltung der Reform einbezogen werden. Dazu gehört auch weiterhin die stimmberechtigte Beteiligung der PKV in den entsprechenden Gremien.
Unternehmerische Anreize nicht sabotieren
Die vorgesehene Finanzierung von Vorhaltekosten birgt die Gefahr von Fehlanreizen. Für uns als PKV ist es wichtige, dass die neue Vergütungssystematik nicht zu einer Verstaatlichung der Krankenhauslandschaft führt. Gute Krankenhäuser im Sinne der Patientinnen und Patienten erfordern den unternehmerischen Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln und stetigen qualitativen Verbesserungen im Wettbewerb.
Eine Vorhaltefinanzierung sollte nur dort gezahlt werden, wo sie erforderlich ist, um bedarfsnotwendige Strukturen zu sichern, die sich nicht aus dem regulären Betrieb finanzieren können. Hauptproblem ist die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer. Auch das bleibt eine staatliche Aufgabe, sie darf nicht auf die Versicherten und Beitragszahler abgewälzt werden.
Die Vorhaltefinanzierung darf auf keinen Fall dazu führen, die Länder aus der Verantwortung für die Finanzierung der Investitionen zu entlassen. Bei der Refinanzierung von Vorhaltekosten müssen alle Kostenträger angemessen beteiligt sein. Es ist daher richtig, dass vorhandene Abrechnungswege über die Krankenhausabrechnung und über Zuschläge auf tatsächliche erbrachte Behandlungen erfolgen.
Die Reform muss ausreichende Leistungsanreize für die Krankenhäuser geben, sich um Patienten zu bemühen. Dafür sollen die Krankenhäuser auch weiterhin vor allem nach ihren konkreten Leistungen honoriert werden. Die Kliniken müssen im Wettbewerb um Patienten zu einer stetigen Verbesserung des Leistungsangebots beitragen. Generell sollte die Transparenz gegenüber den Patienten erhöht werden.
Sicherung der Wahlmöglichkeiten
Die PKV legt großen Wert darauf, die Wahlmöglichkeiten für die Patienten zu sichern. Die Reform darf nicht dazu führen, dass faktisch Monopolanbieter für bestimmte Leistungen geschaffen werden. Die PKV ist für einen funktionierenden Qualitäts- und Versorgungswettbewerb. Krankenhäuser müssen auch eine Entwicklungsperspektive haben und dürfen nicht auf ewig auf vorgegebene Strukturen festgelegt werden.
Die Patienten wollen bei stationären Behandlungen entscheiden können, wer sie behandelt und wie sie untergebracht sind. Insgesamt haben sich in der PKV über 13,5 Millionen Menschen für Versicherungen mit Wahlleistungen im Krankenhaus entschieden. Das ist ein historischer Höchststand, der zeigt: Die Menschen wollen Wahlfreiheit und nehmen Krankenhausleistungen sehr bewusst in Anspruch. Der Umfang der Wahlleistungen muss daher erhalten und auf veränderte Angebote angepasst werden, etwa bei der geplanten speziellen sektorengleichen Vergütung ('hybrid-DRG').
Themen:
LESEN SIE AUCH
Positiv-Trend in der PKV verstärkt
GKV-Bundeszuschüsse sind keine nachhaltige Lösung
Wettbewerbsverzerrung in der Krankenversicherung beenden
Angestellte in Deutschland müssen im Jahr 2025 deutlich mehr verdienen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Versicherungspflichtgrenze soll auf 73.800 Euro steigen. Die massive Erhöhung greift in die Wahlfreiheit von Millionen Angestellten ein und verzerrt den gut funktionierenden Wettbewerb zwischen GKV und PKV stärker als bisher.
Gesundheitspolitik auf dem Prüfstand, Kulturkampf im Gesundheitswesen: Ideologie statt Sacharbeit
Kliniken darben, eine Pleitewelle droht. Streit verzögert die Krankenhausreform und umstrittene Projekte, wie Gesundheitskioske, werden forciert. Hinter den Kulissen rumort es. Soll der Privaten Krankenversicherung der Boden entzogen werden?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Sondervermögen als Schattenhaushalt: Wie die Bundesregierung Haushaltslöcher stopft
Was als Investitionsoffensive für Infrastruktur und Klimaschutz begann, wird laut neuer Analyse zum Schattenhaushalt: Die Bundesregierung nutzt das Sondervermögen zunehmend, um Löcher im Kernhaushalt zu stopfen – auf Kosten von Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Über 100 Milliarden Euro zu Unrecht gezahlt? AOK fordert Entlastung der Beitragszahler
Die AOK stellt sich hinter die Klage des GKV-Spitzenverbands gegen den Bund. Seit Jahrzehnten tragen Beitragszahler Kosten, die eigentlich steuerfinanziert sein müssten – inzwischen über 100 Milliarden Euro. Ob die neue Gesundheitsministerin Nina Warken diesen Konflikt politisch entschärfen kann, bleibt offen.
Krankenkasse und Bürgergeld: GKV-Spitzenverband kündigt Klage an
Droht die gesetzliche Krankenversicherung durch die Finanzierung des Bürgergelds überlastet zu werden? Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat beschlossen, rechtlich gegen die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden vorzugehen. Hintergrund ist, dass die Kassen seit Jahren einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Standortfördergesetz: Warum das Deutsche Aktieninstitut tiefgreifende Kapitalmarktreformen vermisst
Das Standortfördergesetz der Bundesregierung soll den Finanzplatz Deutschland stärken. Doch das Deutsche Aktieninstitut warnt: Ohne tiefgreifende Reformen in Altersvorsorge und Aktienrecht bleibt der Gesetzentwurf ein halbherziger Schritt.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.