Bundestag beschließt Rentenpaket: Stabilisierung mit Risiken

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In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag 319 Abgeordnete für das Rentenpaket der Bundesregierung, 225 stimmten dagegen, 53 enthielten sich. Die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Stimmen wurde erreicht – trotz 33 abwesender Parlamentarier. Damit ist der Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten angenommen.

Die Kernpunkte des Rentenpakets

Rentenniveau wird gesetzlich fixiert

  • Das Rentenniveau bleibt bis mindestens 2039 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns stabil.
  • Ohne gesetzliche Fixierung würde es laut Bundesregierung ab 2026 deutlich absinken.
  • Die Stabilisierung wird durch steuerfinanzierte Bundeszuschüsse abgesichert.

Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten (Mütterrente)

  • Für vor 1992 geborene Kinder werden künftig drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt – wie für später geborene.
  • Die Rentenversicherung erhält für die Mehrkosten einen vollständigen Bundeszuschuss.

Aufhebung des Anschlussverbots

  • Menschen über der Regelaltersgrenze können künftig wiederholt sachgrundlos befristet bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt werden.
  • Das Anschlussverbot aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz entfällt für diesen Personenkreis.

Gesetzgebungsverfahren: Von Anhörung bis Abstimmung

Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/1929) durchlief ein vollständiges Verfahren:

  • 1. Lesung im Bundestag
  • Anhörungen zu Rentenniveau und Betriebsrente
  • Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit
  • 2. und 3. Lesung mit abschließender Aussprache
  • Endabstimmung am 5. Dezember 2025

Ein Entschließungsantrag der Linken zur sofortigen Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent wurde abgelehnt. Die AfD scheiterte mit dem Antrag, über die Bestandteile des Pakets getrennt abzustimmen.

Weitere Reformgesetze: Betriebsrente und Aktivrente

Neben dem Rentenpaket verabschiedete der Bundestag zwei weitere Gesetze zur Altersvorsorge:

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • Ziel: Bessere Verbreitung der Betriebsrente, besonders in kleinen Unternehmen.
  • Neue Teilnahmeoptionen für nicht tarifgebundene Betriebe.
  • Abfindungsregeln bei Kleinstanwartschaften flexibilisiert.
  • Der Bundesrat begrüßte die Pläne, forderte aber höhere Förderbeträge für Geringverdiener.

Aktivrentengesetz

  • Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
  • Ziel: Arbeitsanreize im Rentenalter, Sicherung von Fachkräften, längere Teilhabe.
  • Alle Oppositionsfraktionen stimmten dagegen, die Grünen forderten ein alternatives Modell.

Kritik aus Union und Wirtschaft

Junge Gruppe der Union: Nein trotz Disziplin

Pascal Reddig (CDU), Vorsitzender der Jungen Gruppe, stimmte gegen das Paket. In einer viel beachteten Rede erklärte er:

„Der Gesetzesentwurf geht gegen meine Überzeugungen, gegen alles, wofür ich Politik mache.“

Reddig kritisierte das Fehlen konkreter Reformzusagen und warnte vor wachsender Belastung kommender Generationen. Seine Fraktion applaudierte – ein Zeichen innerer Spannung trotz geschlossener Mehrheit.

Politischer Ausblick: Kommission ohne Bindung

Ursprünglich war geplant, den Auftrag der neuen Rentenkommission in einem Bundestagsbeschluss zu fixieren. Der begleitende Entschließungsantrag wurde jedoch kurzfristig zurückgezogen. Die Kommission wird nun vom Bundeskabinett eingesetzt – ohne Rückbindung an das Parlament.

Ziel ist, bis Mitte 2026 Vorschläge zur Reform des Rentensystems vorzulegen. Der politische Rückhalt dafür ist jedoch begrenzt – auch innerhalb der Koalition.

Einordnung: Mehrheit erreicht, Verantwortung verschoben

Die Bundesregierung hat geliefert – ein Rentenpaket, das das Rentenniveau stabilisiert, die Kindererziehungszeiten angleicht und Arbeit im Alter steuerlich begünstigt. Doch was als sozialpolitischer Erfolg verkauft wird, ist bei genauer Betrachtung vor allem eins: eine Verschiebung der Verantwortung.

Denn die strukturellen Fragen der Altersvorsorge – von der demografischen Belastung über den Beitragssatz bis zur Reform der Lebensarbeitszeit – wurden nicht entschieden, sondern an eine Rentenkommission delegiert, deren Empfehlungen erst Mitte 2026 erwartet werden. Diese Kommission wird vom Kabinett eingesetzt, nicht vom Parlament legitimiert. Ihr Mandat ist politisch gewollt, aber institutionell schwach.

Dass die Koalition sich überhaupt auf das Gesetz einigen konnte, war das Ergebnis interner Disziplin und externer Druck. Der Kanzler erreichte die Kanzlermehrheit – formal ein Erfolg, politisch aber kein Ausdruck von Führungsstärke. Denn über Wochen herrschte Uneinigkeit, und zentrale Akteure wie die Junge Gruppe der Union konnten nur auf Linie gebracht, nicht überzeugt werden.

Die Regierung hat damit keine Reform beschlossen, sondern ein Versprechen auf spätere Reform gemacht. Was die Rentenkommission liefern soll, ist unklar – was sie bewirken kann, bleibt offen. Die entscheidende politische Auseinandersetzung steht also noch bevor. Was heute als Stabilisierung verkauft wird, ist möglicherweise nur eine Pause im Reformstau.




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