Riester-Banksparpläne: Kosten bei Rentenbeginn oft unzulässig

Riestersparer*innen mit Bank- und Fondssparplänen werden oft mit teuren Überraschungen konfrontiert, sobald die Auszahlung ihrer Riester-Rente beginnt: Sparkassen und Volksbanken packen in ihre Verrentungs-Angebote an die Verbraucher*innen immer wieder Kosten, die sie aus vzbv-Sicht bei Vertragsbeginn nicht oder unzureichend benannt haben.

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interview of a male and a female in the office. interview in the office. conversation of colleaguesinterview of a male and a female in the office. interview in the office. conversation of colleaguesVolodymyr – stock.adobe.com

Obwohl Gerichte die Kostenklauseln von Sparkassen bereits als unwirksam erklärt haben, werden Riester*sparerinnen weiterhin zur Kasse gebeten. Das schmälert die Höhe ihrer Altersvorsorge. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv erklärt:

Die Riester-Rente ist gescheitert, das zeigt sich im Großen wie im Kleinen. Für betroffene Verbraucher*innen braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Lösungen.

Statt Kunden noch einmal mit Kosten zu belasten, müsse eine kostenfreie Verrentung möglich sein, so Mohn weiter. Wenn sich Anbieter weigern, brauche es eine Sonderregelung, zum Beispiel die Möglichkeit, das angesparte Geld in die gesetzliche Rente einzuzahlen.

Für die Zukunft müsse die Bundesregierung die Weichen jetzt neu stellen und bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf für einen Vorsorgefonds vorlegen, der die Riester-Rente ersetzt, fordert Mohn. So wie es sei, könne es nicht bleiben.

Angebote mit unzulässigen Kosten ablehnen

Aktuell können Verbraucher*innen solche Verrentungs-Angebote mit unzulässigen Kosten lediglich ablehnen und ein neues Angebot anfordern. Scheitert das, können sie sich zivilrechtlich oder mittels Schlichtungsstellen dagegen wehren, was bisher oft ohne Erfolg bleibt. Zudem kann es sich nicht jede*r Verbraucher*in leisten, ein Rentenangebot vorläufig abzulehnen.

Nur bestimmte Kosten sind zulässig

Die Banken treiben die Kosten in die Höhe: Anbieter von Bank- und Fondssparplänen berechnen beispielsweise den Riestersparer*innen beim Rentenübergang Abschluss- und Vertriebskosten, übrige Kosten und Verwaltungskosten oder einmalig übrige einkalkulierte Kosten. Aus Sicht des vzbv sind diese oft nicht berechtigt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat wegen intransparenter Kostenklauseln bereits mehrere Sparkassen erfolgreich abgemahnt und verklagt. Denn Finanzinstitute dürfen bei Riester-Verträgen nur Kosten verlangen, die rechtmäßig sind und auf die sie vertraglich klar hingewiesen haben.

Hintergrund

In Deutschland gibt es neben den klassischen Riester-Rentenversicherungen rund 3,2 Millionen Riester-Fondssparpläne sowie rund 0,5 Millionen Riester-Banksparpläne. Letztere wurden vor allem von regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken angeboten.

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