Durchführungsweg wechseln, Bilanzen bereinigen, Renten garantieren

Marcus Stephan (l), Vorstand, InterRisk Lebensversicherungs-AG, und Christian Willms, Vorstand, Deutsche Unterstützungskasse e. V. © InterRisk Lebensversicherungs-AG / Deutsche Unterstützungskasse e. V.

Wie Unternehmer ihre Bilanz und Liquidität schonen beziehungsweise optimieren können, zeigt die Kooperation zwischen der Deutschen Unterstützungskasse e. V. (DUK) und der InterRisk Lebensversicherungs-AG. Beide Unternehmen wollen Unternehmen von ihren hohen Pensionsverpflichtungen befreien, die Bilanzen bereinigen und zugesagte Renten garantieren. Das Konzept: der Wechsel von Pensionszusagen zur Deutschen Unterstützungskasse.

Wir sprachen mit Christian Willms, Vorstand, Deutschen Unterstützungskasse e.V. und Marcus Stephan, Vorstand, InterRisk Lebensversicherungs-AG

Herr Willms, worin besteht Ihre Kooperation?

Christian Willms: Wir haben uns mit der Deutschen Unterstützungskasse auf ein Spezialgebiet in der bAV fokussiert. Wir helfen Unternehmen, ihre kapitalintensive Pensionsverpflichtungen auszulagern, um so die Bilanzen zu bereinigen und die Liquidität zu schonen.

Deshalb lautet unsere Empfehlung auch, den Durchführungsweg zu wechseln und die Pensionszusagen auf die Unterstützungskasse zu übertragen. Wir von der DUK bringen dabei unser fachliches Know-how für Unterstützungskassenzusagen sowie unsere webbasierte Abwicklungsplattform in die Kooperation ein, die InterRisk ihre umfassende und weitreichende Expertise für die geeigneten Rückdeckungstarife.

Herr Stephan, warum sollten Unternehmen den Durchführungsweg wechseln?

Marcus Stephan: Firmeninhaber und -entscheider haben ein großes Interesse an der Zusage einer lebenslangen Rente mit einer „harten“ Garantie. Sowohl aus der Verantwortung für die Mitarbeitenden als auch aus dem berechtigten Eigeninteresse. Weiterhin spielen bilanzielle Aspekte eine große Rolle.

Pensionszusagen können einen erheblichen Posten in der Unternehmensbilanz ausmachen und stellen somit unter Umständen bei Unternehmensveräußerungen oder Nachfolgeregelungen ein großes Hemmnis dar. Das gilt auch für einen Erbfall.

Insofern haben potenzielle Käufer oder Erben meist wenig Interesse daran, bei hohen Pensionsverpflichtungen für ausreichend Deckungsvermögen sorgen zu müssen. Dieses Szenario kann vermieden werden, wenn Pensionsverpflichtungen ausgelagert werden.

CW: Es sprechen weitere positive Effekte für unser Modell. Unternehmensratings können durch eine Auslagerung deutlich verbessert werden.

Nicht ausgeschlossen ist auch, dass unser Konzept ausscheidenden Unternehmern mehr Sicherheit verleiht, wenn die zugesagte Rente unabhängig vom Schicksal des Unternehmens organisiert wird. Das kann beispielsweise auch bei Unternehmensveräußerungen in Kombination mit einem Treuhandkonto relevant sein.

2009 wurde das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführt. Wie sehen die Auswirkungen auf die Unternehmensbilanzen aus?

MS: Im Zusammenspiel von BilMoG und dem niedrigen Zinsniveau der vergangenen Jahre sind die Pensionsverpflichtungen mancher Unternehmen im wahrsten Sinne des Wortes explodiert. Seit 2009 werden Rückstellungen für Leistungen, die Mitarbeitenden und GmbH-Geschäftsführern zugesagt wurden, in der Handels- und der Steuerbilanz mit unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen bewertet, was jeweils zu anderen Betriebsergebnissen führt. Infolgedessen explodieren die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz nahezu.

Folglich wurde der Unterschied zwischen der zulässigen Pensionsrückstellung nach Handelsrecht beziehungsweise Steuerrecht von Jahr zu Jahr größer. Steigende Rückstellungen beeinträchtigen nicht nur die Liquidität und die Eigenkapitalquote der Unternehmen, sondern schmälern auch den Unternehmensgewinn – und somit in letzter Konsequenz auch die Tantiemenansprüche von GmbH-Geschäftsführern (siehe folgende Abbildung).


Pensionszusage an einen 50-jährigen GmbH-Geschäftsführer mit monatlich 5.000 Euro Altersrente und einem Rententrend von 2,0 Prozent

Beispiel aus 2019, Zinssatz 2,71 Prozent (Zinssatz 11/22 = 1,78 Prozent): In der HGB-Bilanz explodieren die Pensionsrückstellungen und reduzieren die GmbH-Gewinne sowie die Tantiemen des Geschäftsführers. Im Jahr 2022 beträgt die Differenz zwischen der handelsrechtlichen und der steuerrechtlich zulässigen Pensionsrückstellung circa 300.000 Euro. Die Folge für den Geschäftsführer: Bei einem Tantiemen-Anspruch von 10 Prozent am HGB-Gewinn verliert er aufgrund der Pensionszusage etwa 30.000 Euro Tantieme für das Bilanzjahr 2022. © Deutsche Unterstützungskasse e. V.

Kann Ihr Konzept diese Defizite heilen? Welche Lösung bieten Sie an?

CW: Wir empfehlen den Wechsel des Durchführungsweges und die Überführung der Pensionszusagen in die Unterstützungskasse, um auf diese Weise die Bilanz zu optimieren. Dafür erfüllt das Konzept selbstverständlich alle arbeits- und zivilrechtlichen Aspekte.

Nach der Übertragung müssen keine Pensionsrückstellungen mehr gebildet werden. Außerdem entfällt die Ausschüttungssperre, sodass Unternehmensgewinne deutlich höher ausfallen können und höhere Tantiemen möglich werden.

MS: Interessant ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Betrachtung. Pensionszusagen verlieren über die Laufzeit immer mehr ihre beabsichtigte steuerliche Wirkung. Insofern kann eine Versorgungszusage nach dem Wechsel zur Unterstützungskasse über den Betriebsausgabenabzug komplett ergebniswirksam fakturiert werden. Im Vergleich zur vorherigen Situation kann sich ein fünf- bis sechsfacher Faktor positiv bemerkbar machen. Betriebswirtschaftlich betrachtet ist dies äußerst interessant.


5 Vorteile des Kooperationsmodells von DUK und InterRisk

1. Sicherung einer lebenslangen Rente
2. Wegfall von Rückstellungen
3. Bilanzneutralität
4. Liquiditätsschonende Altersvorsorge
5. Steuerlich sehr attraktiv


Wie sieht die konkrete Überführung der Pensionszusagen in die DUK aus?

CW: Wir lösen die Pensionsrückstellungen auf und bauen eine inhalts- und wertgleiche Unterstützungskassenversorgung auf. Die passende Rückdeckungsversicherung wird von InterRisk ausgestaltet. InterRisk garantiert dabei die vormals vom Arbeitgeber geschuldete Leistung und gibt eine „harte“ Garantie.

Das bieten derzeit nur sehr wenige Versicherer. Daher sind wir sehr froh, InterRisk als Kooperationspartner gewonnen zu haben. Die Steuerbilanz wird nicht mehr tangiert und selbst die Handelsbilanz nicht. Dank der Garantie kann in der Handelsbilanz ein sogenannter „automatischer Nullausweis“ stattfinden – die Zusage ist lediglich im Anhang zu erwähnen.

Die Ausfinanzierung ist dank laufender Beiträge zu 100 Prozent steuerwirksam. Und im Konzert der Durchführungswege hat die Unterstützungskasse ein weiteres Alleinstellungsmerkmal: Die Beiträge fließen kontinuierlich über die gesamte Laufzeit. Beim Pensionsfonds dagegen muss der Beitrag für die erdiente Zusage in einer Summe zu Beginn der Anwartschaft fließen. Was wiederum die Liquidität belasten kann.

MS: Nicht zu vergessen, bei unserem Konzept werden die Zahlbeiträge über die Laufzeit durch die Verrechnung mit den erwirtschafteten Überschüssen reduziert. Das ist ein enormer Vorteil. Beim Pensionsfonds fließen Überschüsse erst am Ende der Vertragslaufzeit an das Unternehmen zurück oder werden zur Leistungserbringung verwendet.

Herr Stephan, Herr Willms, vielen Dank für das Gespräch.

Bild (2): © Deutsche Unterstützungskasse e. V.