Verkehrsunfälle sind in Deutschland leider keine Seltenheit. Doch welche Rechte haben die Opfer eines unverschuldeten Unfalls und was sollten sie beachten?
In Deutschland kommt es laut dem Statistischen Bundesamts (Destatis) jährlich zu mehr als zwei Millionen Autounfällen. Besonders unverschuldete Unfälle sind ärgerlich und führen oft zu Fragen wie: Wer muss die Reparaturkosten übernehmen? Muss ein Schmerzensgeld bezahlt werden? Wer bezahlt die Kosten für den Anwalt und den Mietwagen.
Das sollten man bei einem Unfall beachten:
- Am Unfallort keine unverständlichen Formulare unterschreiben
- Keine pauschalen Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenunternehmen unterschrieben
- Bei einer vorhandenen Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung um Hilfe bitten und möglichst einen Anwalt einschalten
- Die eigene Kaskoversicherung nur bei einem (mit)verschuldeten Unfall kontaktieren
- Schadenersatzansprüche umgehend an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung melden
- Kosten für die Reparatur
- Wiederbeschaffungswert (ausgenommen Restwert) bei einem Totalschaden
- Kosten für einen Kfz-Sachverständigen / einen Anwalt
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld / Verdienstausfall / Erstattung des Haushaltsführungsschadens
- An- und Abmeldekosten des Fahrzeugs
- Abschleppkosten / Standkosten / Entsorgungskosten
- Bei einem Reparaturschaden muss die gegnerische Versicherung bei Einreichung der Reparaturrechnung die Reparaturkosten (brutto) erstatten. Entscheidet sich der Besitzer dafür, sein Auto nicht oder nur teilweise reparieren zu lassen, kann es sich die Reparaturkosten (netto) auszahlen lassen. Bei dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer also nicht ausgezahlt.
Die Höhe der Auszahlung bei einer fiktiven Abrechnung orientiert sich bei neuen Autos an den Stundenverrechnungssätzen der markengebundenen Fachwerkstätten. Ist das beschädigte Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt, muss die gegnerische Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung lediglich die Stundenverrechnungssätze einer normalen Fachwerkstatt bezahlen, wenn eine solche Werkstatt denselben Qualitätsstandard wie eine markengebundene Fachwerkstatt bieten könnte. - Bei einem Totalschaden ermittelt der Kfz-Gutachter den Wiederbeschaffungswert, den die gegnerische Versicherung Wiederbeschaffungswert erstatten muss. Alternativ können auch höhere Reparaturkosten erstattet werden, wenn diese maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen und das Fahrzeug gemäß der Vorgaben des Gutachters komplett repariert wird. Eine fiktive Abrechnung ist in diesem Fall also nicht möglich.
- Bei einem Reparaturschaden muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen bezahlen, bis die Reparatur abgeschlossen ist. Liegt ein Totalschaden vor, muss sie die Kosten für den Mietwagen übernehmen, für die übliche Wiederbeschaffungszeit übernehmen. Diese wird durch den Kfz-Gutachter festgelegt.
- Alternativ zu den Kosten für einen Mietwagen kann auch eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden. Diese ist abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp und wird auf Wunsch vom Kfz-Gutachter festgelegt.
- Wenn man Schmerzensgeld fordern möchte, müssen die Verletzungen durch einen Arzt dokumentiert werden. Die Berechnung der Höhe ist oft komplex. Eine erste Orientierung sind die sogenannten Schmerzensgeldtabellen.
- Bei einer Verletzung muss die gegnerische Versicherung neben den Heilbehandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell auch den Haushaltsführungsschaden ausgleichen. Dieser Schaden orientiert sich daran, welche Aufgaben die verletzte Person üblicherweise in ihrem Haushalt ausübte und welche davon durch den Unfall nicht mehr ausgeübt werden können.
Welche Ansprüche bestehen nach einem unverschuldeten Autounfall?
Bei einem unverschuldeten Autounfall muss der Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherung zahlreiche Kosten übernehmen.
Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro reicht als Schadensnachweis in der Regel der Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung aus. Ist der Schaden höher, sollte man einen Kfz-Begutachter beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen muss bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung bezahlen.
Totalschaden oder Reparaturschaden
Der KFZ-Gutachter entscheidet, ob nach einem Unfall ein Totalschaden oder ein Reparaturschaden vorliegt. Die Ansprüche gegenüber der Versicherung unterscheiden sich bei den Schadenstypen deutlich.
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
Innerhalb der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit hat man bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Das angemietete Fahrzeug muss dabei aus derselben Klasse wie das verunfallte Fahrzeug stammen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten die Preise zudem vor der Anmietung nachweisbar verglichen werden.
Wertminderung bei großen Unfallschäden
Bei größeren Unfallschäden ist der Wert des Fahrzeugs auch nach der durchgeführten Reparatur niedriger. Die gegnerische Versicherung muss deshalb die Wertminderung ebenfalls bezahlen, wenn diese von einem Kfz-Gutachter festgestellt wurde.
Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden
Wenn es bei dem unverschuldeten Unfall zu Schmerzen und Verletzungen gekommen ist, bestehen gegenüber der gegnerischen Versicherungen Ansprüche auf Schmerzensgeld und eventuell auf die Erstattung eines Haushaltsführungsschadens.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Umfassender Versicherungsschutz beim Auto-Abo
Für drei Monate ein Elektrofahrzeug testen oder die Zeit überbrücken, bis der Neuwagen geliefert ist: Auto-Abos liegen im Trend. Die Anbieter werben mit einem All-Inclusive-Paket. Beim Versicherungsschutz sieht die R+V Versicherung allerdings sinnvolle Ergänzungsmöglichkeiten.
Fahrerschutz-Versicherung jetzt auch für Biker
Die R+V bietet seit dem 1. Juli finanzielle Absicherung bei selbstverschuldeten Motorrad-Unfällen. Übernommen werden Kosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, notwendige Umbaumaßnahmen und im schlimmsten Fall auch Unterhaltszahlungen für die Hinterbliebenen.
Basler aktualisiert Kfz-Tarif um E-Mobilität
Neuer Kfz-Tarif der uniVersa: sehr flexibel und leistungsstark
Der Kfz-Tarif bietet ein modulares Bausteinsystem und 15 Selbstbeteiligungsvarianten. Damit können Kunden ihren Selbstbehalt und die Beitragsersparnis individuell festlegen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kfz-Versicherung: Rückkehr in die Gewinnzone erwartet
Nach zwei verlustreichen Jahren deutet sich für die Kfz-Versicherung eine Wende an. Beitragsanpassungen zeigen Wirkung – doch steigende Reparaturkosten könnten den Spielraum schnell wieder schmälern.
Mobilität: Fünf Trends verändern das Risikoprofil
Neue Technologien, veränderte Nutzungsmodelle und ein rasant wachsendes Ökosystem stellen die Mobilitätsbranche vor neue Herausforderungen. HDI-Experte Gorav Dheer benennt fünf zentrale Trends – und zeigt, warum frühzeitige Strategien über Wettbewerbsfähigkeit und Risikomanagement entscheiden.
Regionalklassen 2025: Prämien-Schock für Millionen
Neue Regionalklassen könnten für bis zu 10 Millionen Autofahrer die Versicherungsprämien deutlich verändern. Wo wird es deutlich teurer, wo spürbar günstiger?
Kfz-Versicherung: „Wo häufiger Schäden passieren, dort steigen für alle die Prämien“
Gleiches Auto, gleicher Fahrer – aber drastisch unterschiedliche Beiträge: Eine Modellrechnung von Verivox zeigt, wie stark sich der Wohnort auf die Kfz-Versicherung auswirkt. Wer die Stadtgrenze überquert, kann hunderte Euro sparen. Doch was bedeutet das für die Wechselsaison?
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.