Ein Motorrad-Unfall kann dramatische Folgen haben: Oft verletzt sich der Fahrer oder die Fahrerin bei Aufprall schwer, manchmal bleiben die Einschränkungen ein Leben lang. Die neue Fahrerschutz-Versicherung der R+V bietet finanzielle Absicherung bei einem selbstverschuldeten Motorrad-Unfall.
"Auch sehr erfahrene und vorsichtige Motorradfahrerinnen und -fahrer können einen Unfall verursachen", sagt Patricia Rehse, Kfz-Expertin bei der R+V Versicherung. "Da reicht schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit." Aber auch überraschender Wildwechsel, das nasse Laub auf der Fahrbahn oder eine mit Erde verschmutzte Landstraße können zu einem Sturz führen. Ohne die schützende Karosserie eines Autos ist die Verletzungsgefahr für Motorradfahrende ungleich größer.
"Deshalb ist es besonders wichtig, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Und die können schnell existenzbedrohend sein", berichtet Rehse. "Zum Beispiel, wenn der betroffene Biker monatelang nicht arbeiten kann oder seine Wohnung rollstuhlgerecht umgebaut werden muss."
Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung Kosten wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, notwendige Umbaumaßnahmen und im schlimmsten Fall auch Unterhaltszahlungen für die Hinterbliebenen. Die Fahrerschutz-Versicherung zahlt auch, wenn ein Dritter den Unfall verursacht und Fahrerflucht begeht.
Eine Fahrerschutz-Versicherung für Motorräder bieten derzeit nur wenige Anbieter an. Die Police der R+V ist ab dem 1. Juli am Markt. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 359,40 Euro, bei Motorrädern mit Saisonkennzeichen wird der Beitrag anteilig für die Dauer der Saison berechnet. Voraussetzung für den Abschluss ist ein Mindestalter von 23 Jahren sowie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Motorrad bei der R+V.
Generell gilt: Auf die richtige Ausrüstung kommt es an. Hochwertige Motorradkleidung und ein guter Helm können bei einem Sturz auf die Straße oft Schlimmeres verhindern. Allerdings sind Jacke und Hose danach in der Regel unbrauchbar. Die Vollkasko-Versicherung der R+V ersetzt Motorradbekleidung bis zu einer Obergrenze von 600 Euro. Wird das Motorrad bei einem Unfall zum Totalschaden, erstattet die R+V den Neupreis innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erstzulassung.
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