Krypto-Handel: So gelingt der rechtlich abgesicherte Einstieg

Symbolbild zum Thema Kryptowährung Bitcoin © bluedesign – stock.adobe.com

Aktienfonds waren gestern, heute kaufen Experten wie Laien gerne Krypto. Doch während Fans der digitalen Handelsware die hohen Gewinnmargen feiern, sehen viele Anleger eher die Risiken – die aufgrund starker Kursschwankungen offensichtlich sind. Wie Interessierte vorgehen können.

Dr. Wolfgang Richter, Partner und Rechtsanwalt, gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Inzwischen gebe es Tausende von sogenannten Token, also die Krypto-Einheiten, die Blockchain basiert gehandelt werden können, erläutert Wolfgang Richter, Partner und Rechtsanwalt der Großkanzlei gunnercooke. Im Fokus der Öffentlichkeit stehen die Zahlungstoken wie Bitcoin oder Ether. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass damit keinerlei Rechte oder Ansprüche gegen Dritte verbunden sind.

Faktisch bewegen sich die Investoren für Zahlungstoken damit im Bereich der Währungsspekulation. Genauso gut könnten sie Yen oder Schweizer Franken erwerben, auf Kurssteigerungen hoffen und diese wieder mit Gewinn verkaufen. Eine realistische Einschätzung des Kursverlaufs von Zahlungstoken erfordert allerdings einen hohen Rechercheaufwand und ist keineswegs eine sichere Bank.

So werde Krypto einschließlich der Zahlungstoken in den nächsten Jahren eine sehr starke Ausbreitung erleben, so Richter. Auch in der Zukunft werden seines Erachtens hohe Gewinne mit Zahlungstoken möglich sein, aber eben auch hohe Verluste. Deshalb sollte jeder Investor dies bei seinen Entscheidungen im Blick haben.

Qual der Wahl

Security Token stellen die zweite Kategorie dar. Diese sind vergleichbar mit Wertpapieren, also zum Beispiel Aktien, Schuldscheine oder Genussscheine. Deshalb besteht bei Security Token – anders als bei Zahlungstoken – mehr Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit der Rendite durch Recherche zu ermitteln.Bei seriösen Security Token erteilen die Emittenden dazu ausreichend Informationen, sodass man sich ein Bild dazu machen könne, erklärt Wolfgang Richter. Das Spekulationselement sei hier also geringer als bei den Zahlungstoken.

Die dritte Kategorie sei die der Utility Token, so der Rechtsanwalt weiter. Diese versprechen eine konkrete Nutzungsmöglichkeit, etwa als Gutschein oder als Zugang zu privilegierten Informationen oder Clubs. Aus regulatorischen Gründen gibt es aktuell viele Unternehmen, die Utility Token emittieren, um ihren Finanzbedarf zu decken. Auch hier, wie bei den Security Token, besteht bei seriösen Emittenten die Möglichkeit, sich eingehend über das Unternehmen und darüber zu informieren, wie Nutzungsmöglichkeiten und damit die Preisentwicklung eingeschätzt werden können.

Deutliche Unterschiede bestehen hingegen zu den Non-Fungible Token (NFT), die jeweils nur einmal vorkommen, also einzigartig sind. Dies unterscheidet sie von den anderen Token Kategorien, bei denen die Token jeweils gleichartig und nicht voneinander unterscheidbar sind. Wolfgang Richter führt aus:

NFTs sind zuerst auf dem Kunstmarkt aufgetreten und haben schnell zweistellige Millionenwerte erreicht. Inzwischen ist es aber so, dass bestimmte Industriezweige durchgängig an NFT-Konzepten arbeiten, insbesondere die Musik-, Sport- und sonstige Veranstaltungsindustrie.

Marktplatz: Internet

Große Tokenbörsen wie Binance erlauben in erster Linie den Handel mit Zahlungstoken und Utility Token. Als vergleichsweise einfach gilt auch der Kauf und Verkauf von NFTs auf Börsen wie Opensea. Security Token erfordern eine höhere regulatorische Aufstellung der Börse, die die meisten noch nicht haben. Aber es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Börsenprojekten, die die regulatorische Zulassung für den Handel von Security Token erhalten. Voraussetzung für den Handel ist, dass Käufer über ein sogenanntes Wallet verfügen: das „Konto“ in der Blockchain-Welt.

Jedes Wallet hat eine öffentliche Adresse, die von allen eingesehen werden kann. Die private Adresse, der sogenannte Private Key, eine vielstellige Nummern- und Zahlenkombination, besitzt nur der Eigentümer – ähnlich wie die vierstellige PIN der EC-Karte. Wolfgang Richter rät: „Inzwischen gibt es Dienstleister, die Investoren bei der Verwaltung der Private Keys unterstützen. Mit der sicheren Verwahrung der Private Keys ist dann auch das Investment geschützt.“

Bild (2): © Julia Richter de Arce_gunnercooke