Rente bis 70: Und die Vorsorge?

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Viele Verbraucher orientieren sich bei der privaten Altersvorsorge und Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit an der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Diese liegt aktuell für ab 1964 Geborene bei 67 Jahren.

Angesichts des demografischen Wandels mit einer Überalterung der Bevölkerung und des Fachkräftemangels werden die Rufe lauter, die Regelaltersgrenze schrittweise auf 68, 69 oder gar 70 Jahre zu erhöhen. Doch was bedeutet dies für die private Vorsorge? Bei der Altersvorsorge sollten Verträge einen flexiblen Rentenbeginn zulassen, erklärt die uniVersa.

Damit kann die getroffene Vorsorge je nach Wunsch entweder früher oder später abgerufen und auf die persönlichen Ruhestandspläne oder gesetzlichen Änderungen abgestimmt werden. Wer heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist, wenn sich die Regelaltersgrenze erhöht, empfiehlt die uniVersa. Damit kann eine Versorgungslücke vermieden werden, wenn beispielsweise das Renteneintrittsalter von 67 auf 70 Jahre hochgesetzt wird.

Zudem sollten im Vertrag auch umfangreiche Nachversicherungsgarantien enthalten sein. Darüber lässt sich die getroffene Vorsorge ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und verschiedenen Lebensereignissen bedarfsgerecht ausbauen, etwa bei Heirat, Geburt von Kindern, Wechsel in die Selbstständigkeit, Eigenheimkauf oder Scheidung.