Seit Anfang August 2022 benötigen Makler und Vermittler ein EU-konformes und haftungssicheres Norm-Modul für die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden bei Geldanlagen im Sinne der ESG-Taxonomie-Verordnung. Dieses passende Werkzeug wurde nun vom Ausschuss
„Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ beim Deutschen Institut für Normung (DEFINO) in der Rekordzeit von sechs Monaten entwickelt und im Konsens verabschiedet. Die Abfragelogik aus maximal sieben Schritten* nach DIN 77230 bietet damit bundesweit der Vermittlerschaft die einzige verlässliche Orientierung für die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 2. August. Dafür gab es bereits ein positives Echo aus dem für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium.
Als einziger Maklerpool hat sich die Münsteraner pma: gemeinsam mit Banken, Verbraucherschützern und Nachhaltigkeitsexperten im DIN-Arbeitskreis – mit Unterstützung von Prof. Hans-Peter Schwintowski und Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel – dafür eingesetzt, dass die komplizierte Rechtslage nicht
zu Lasten vertrieblicher Aktivitäten führt und die Partner des Maklerpools die gesetzlichen Anforderungen einfach und rechtssicher umsetzen können.
Um eine aus Kundensicht gedachte und zudem einfache, haftungssichere und zugleich der Regulatorik entsprechende Abfragelogik zu entwickeln, drängte die Zeit. Ein weiteres Hindernis dabei: die sich auf EU- und Bundesebene teilweise widersprechenden und unvollständigen Verordnungen, die eine Orientierung
erschwerten. Gleichwohl benötigte der DIN-Arbeitskreis nur ein halbes Jahr, um das Norm-Modul zu erstellen. Die Arbeit am Projekt begann am 15. Januar, ein Textentwurf lag bereits am 14. April vor.
Dieser wurde der Fachöffentlichkeit bis zum 6. Juli zur Konsultation vorgelegt und das endgültige Norm-Dokument nach intensiver, zweitägiger Diskussion und Überarbeitung im Konsens verabschiedet. Schon am 5. August 2022 twitterte Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Verbraucher*innen müssen seit 2.8. bei Finanz- und Versicherungsberatung zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Ich begrüße, dass mit Unterstützung des DIN-Verbraucherrats ein praktischer Leitfaden dafür entwickelt wurde.
Auch der Geschäftsführer der pma: , Dr. Bernward Maasjost, zeigt sich hocherfreut über das DIN-Modul, das Rechts- und Haftungssicherheit für die Berater und Orientierung für die Kunden bietet: „Das Rätsel darüber, wie künftig die ESG-Vorschriften mit dem Risikoprofil, der Dauer und Renditeerwartung der
Maklerkunden in Einklang gebracht werden können, ist jetzt gelöst: sogar jenseits von Anlageprodukten, wie etwa der Erledigung selbst einfacher Finanzthemen, zum Beispiel, wenn Verbraucher mit ihrer Haftpflicht- oder Hausratversicherung Nachhaltigkeitsziele verfolgen wollen.“
Und Dr. Klaus Möller, Vorstand des DEFINO Instituts für Finanznorm, ergänzt: „Wenigstens bezüglich der Abfrage haben wir jetzt Klarheit und Sicherheit – durch die Norm. Denn Normung kann der Regulatorik vorausgehen, muss ihr nicht zwingend immer nur folgen. Eine Norm beschreibt den jeweils aktuellen
Stand der Technik‘ und gibt damit Anwendern Sicherheit, auch und gerade, wenn zum jeweiligen Thema zum Zeitpunkt der Normanwendung keine klare Regulatorik vorliegt. Wer DIN-Normen anwendet, dem kann kein Fehlverhalten vorgeworfen werden!“
*Die sieben Schritte der Abfragelogik der DIN-Norm reichen von der Feststellung des grundsätzlichen Kundeninteresses über die mögliche Setzung inhaltlicher Schwerpunkte sowie die Frage der gewünschten Intensität und die Mindestanteile von Nachhaltigkeit in der Anlage bis zu möglichen Ausschlüssen. In den
wahrscheinlich meisten Fällen lässt sich die Anzahl der Fragen von sieben auf drei reduzieren und der Vorgang deutlich beschleunigen.
Der DEFINO-Fragebogen zur Feststellung von Nachhaltigkeitspräferenzen nach DIN 77230 steht zum Download bereit.
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