Mieter müssen aktuell mit erheblichen Mehrkosten für Energie rechnen und sehen sich zunehmend nach Einsparpotenzialen um. Eine eigene Solaranlage kann eine gute Lösung sein. Mittlerweile werden dafür sogenannte Stecker-Solargeräte angeboten, die sich auf dem Balkon montieren oder aufstellen lassen und Strom für den Eigenbedarf produzieren.
Mieter sollten aber auf jeden Fall vor dem Kauf den Vermieter um Erlaubnis bitten. Wenn die Anlage baurechtlich zulässig ist, optisch nicht stört, sich leicht zurückbauen lässt und fachmännisch installiert ist, darf die Aufstellung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht pauschal abgelehnt werden.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein triftiger und sachlicher Grund vorliegt. Beim Anbringen müssen Mieter außerdem darauf achten, die Bausubstanz nicht zu beschädigen – etwa durch Bohrlöcher in den Wänden – und es darf keine Brand- oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgehen.
Das Amtsgericht Stuttgart hatte diesbezüglich am 30. März 2021 ein entsprechendes Urteil gefällt (Az. 37 C 2283/20). Ist die Solaranlage von außen zu sehen und verändert sie den optischen Eindruck des Hauses, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern.
Wurden im Mietvertrag bereits Regelungen festgelegt, sind Mieter dazu verpflichtet, sich daran zu halten oder das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Übrigens: Bevor Mieter mit der Stromerzeugung starten, müssen sie zunächst ihren Netzbetreiber über die Anlage informieren. Einige Anbieter stellen dafür auf ihrer Website Musterformulare zur Verfügung. Alternativ können Mieter auch den Musterbrief des Verbands der Elektrotechnik nutzen.
In manchen Fällen ist zudem der Austausch des Stromzählers notwendig. Denn: Alte Zähler zählen bei Stromeinspeisung oft rückwärts, wenn gerade nichts verbraucht wird. Aus Sicht der Stromversorger ist dies jedoch unzulässig.
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