Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) bewertet die von Mitgliedern des Europäischen Parlaments eingebrachten und jüngst veröffentlichten Änderungsvorschläge zum Banken-Paket grundsätzlich positiv.
"Es ist erfreulich, dass in den Reihen des Parlaments, vor allem aus den Fraktionen EVP und Renew Europe, Handlungsbedarf für Anpassungen im Immobilienfinanzierungsgeschäft im Rahmen der Umsetzung von Basel III gesehen wird und zielführende Änderungen am Gesetzentwurf der Europäischen Kommission gefordert werden. Damit erfahren unsere schon lange vertretenen Positionen Unterstützung", sagte vdp-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt.
"Wir warnen insbesondere vor einer Übererfüllung der Baseler Vorgaben und in der Konsequenz vor einem unverhältnismäßigen Anstieg der Kapitalanforderungen an Kreditinstitute und fordern eine sachgerechte Ausgestaltung der Basel III-Eigenkapitalregelungen."
So setzt sich beispielsweise der Schattenberichterstatter aus der EVP-Fraktion für die Basel III-Umsetzung und 1. Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Dr. Othmar Karas, für die Berücksichtigung spezifischer europäischer Marktstrukturen bei der Umsetzung ein, unter anderem in der Immobilienfinanzierung. Er spricht sich besonders für eine sachgerechte Eigenkapitalbehandlung der Wohnimmobilienfinanzierung aus, wenn das Kreditinstitut ein risikoarmes Immobilienfinanzierungsgeschäft nachweisen kann. In diesem Zusammenhang plädiert er dafür, dass die bislang von der Europäischen Kommission vorgesehene Andersbehandlung des Wohnimmobilienfinanzierungsgeschäfts nicht nur temporär bis zum Jahr 2032, sondern dauerhaft gelten soll. Zudem bringt er deren Ausweitung auf ebenso risikoarme Gewerbeimmobilienfinanzierungen ins Spiel, indem er anregt, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hierzu einen Prüfungsauftrag zu erteilen.
Forderung für Privilegierung bei risikoarmer Gewerbeimmobilienfinanzierung
Ein weiterer Änderungsantrag hat zum Ziel, dass Kreditinstitute im Kreditrisikostandardansatz (KSA) generell ein reduziertes Risikogewicht von 50 Prozent bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen ansetzen dürfen, wenn deren Rückzahlung nicht wesentlich von den durch die besicherte Immobilie generierten Cashflows abhängt ("non-IPRE"). Voraussetzung sei, dass der sogenannte "Hard Test" eingehalten werde. Die von der Europäischen Kommission vorgesehene privilegierte 100 Prozent-Risikogewichtung von Krediten, die den Erwerb, die Erschließung und den Bau von Wohnimmobilien finanzieren (Acquisition, Development and Construction; ADC), sofern bestimmte risikomindernde Bedingungen erfüllt sind, unterstützen sowohl Karas als auch Markus Ferber (ebenfalls EVP-Fraktion): Unabhängig voneinander beantragen sie die Ausweitung dieser Privilegierung unter denselben risikomindernden Bedingungen auch auf Gewerbeimmobilien-ADC-Kredite.
Und schließlich wird eine Einbeziehung von grünen Faktoren in die Eigenkapitalunterlegung, wie sie der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jonás Fernández (S&D-Fraktion), fordert, als nicht zielführend abgelehnt, weil sie nicht risikosensitiv sei. Etwaige Diskussionen hierüber sollten erst dann geführt werden, wenn die EBA hierzu eine Studie vorgelegt habe und entsprechende Erfahrungen aus den Klima-Stresstests gesammelt worden seien.
"Von größter Bedeutung, dass Nachbesserungen vorgenommen werden"
"Für die Kreditversorgung der Realwirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Kreditinstitute ist es von größter Bedeutung, dass Nachbesserungen am Basel III-Vorschlag der EU-Kommission vorgenommen werden", unterstrich Tolckmitt. Speziell die sich durch den Output-Floor ergebenen Belastungen für die Immobilienfinanzierung müssen bei den nun anstehenden Gesprächen der europäischen Institutionen reduziert werden. Sonst wäre absurderweise dieses risikoarme Geschäft Leidtragender der Basel III-Regulierung."
Zudem hob Tolckmitt positiv hervor, dass auch weitere Abgeordnete wie beispielsweise Linea Søgaard-Linell, Engin Eroglu und Gilles Boyer (alle aus der Renew-Fraktion) sowie Sirpa Pietikäinen (EVP-Fraktion) unterstützenswerte Positionen vertreten. Der vdp setzt sich seit Jahren für eine Ausgestaltung der Basel III-Eigenkapitalregeln ein, die nicht weiter zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Bankensystems geht und die Realwirtschaft nicht zusätzlich beeinträchtigt. Gerade vor dem Hintergrund des hohen Finanzierungsbedarfs darf der Bankensektor nicht zusätzlich mit nicht sachgerechten Regularien belastet werden.
"Wir stellen leider fest, dass politische Visionen und regulatorische Wirklichkeit nicht immer zueinander passen. Sie müssen aber aufeinander abgestimmt werden, wenn politisch gewollte Projekte wie die nachhaltige Transformation der Wirtschaft oder die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auch finanzierbar sein sollen", erläuterte Tolckmitt. "Die Regulierung von Kreditinstituten, die zwangsläufig den Großteil dieser Finanzierung bereitstellen müssen, wirkt da jedoch leider kontraproduktiv."
Themen:
LESEN SIE AUCH
Unsachgemäße Behandlung der Immobilienfinanzierung durch Basel III
Bei der Umsetzung der Basel III-Reform zeichnen sich wichtige Entlastungen für die Kreditwirtschaft ab. Dass diese aber überhaupt nur temporär gelten und nicht auf die Finanzierung von Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden sollen, stößt beim vdp auf Unverständnis.
Entbürokratisierung bei Wertpapierordern war überfällig
BVR: EU-Gipfelbeschluss zum Hilfspaket beweist Handlungsfähigkeit
BVR, Bausparkasse Schwäbisch Hall und ZIA fordern nationale Gebäudeenergiedatenbank
In Deutschland herrscht derzeit ein Mangel an umfassenden Energie- und Gebäudedaten zu Wohn- und Gewerbeimmobilien. Dies erschwert die Rolle der Banken als Transformationsfinanzierer. Deutschland sollte deshalb mit dem Aufbau einer nationalen Gebäudeenergiedatenbank beginnen, um gezielte Investitionen in die energetische Sanierung zu ermöglichen.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Fiskalische Zeitenwende oder riskante Halse? Deutschlands Investitions- und Verteidigungskurs im Stresstest
Deutschland steht vor einem wirtschafts- und sicherheitspolitischen Kraftakt historischen Ausmaßes. Mit einem 500-Milliarden-Euro-Investitionspaket und dem Ziel, die Verteidigungsausgaben auf 3,5 % des BIP zu steigern, wagt die Bundesregierung eine fiskalische Zeitenwende. Doch der Spagat zwischen Wachstumsimpulsen, geopolitischer Abschreckung und haushaltspolitischer Stabilität ist riskant – ökonomisch wie gesellschaftlich.
Stromsteuer-Senkung bleibt aus: Verbraucher außen vor
Die Bundesregierung verabschiedet sich von ihrem Versprechen, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das EU-Mindestmaß zu senken. Nur Industrie und Landwirtschaft sollen entlastet werden. Während Ministerin Reiche von „finanzieller Wirklichkeit“ spricht, wirft der Steuerzahlerbund der Regierung einen Wortbruch vor. Die Entscheidung trifft besonders Mittelstand und Haushalte – und beschädigt die politische Glaubwürdigkeit der Ampel.
Ertragsteuern im Rückwärtsgang – aber Lohn- und Umsatzsteuer stabilisieren die Einnahmelage
Wie das Bundesfinanzministerium im Monatsbericht Juni 2025 mitteilt, hat sich das Steueraufkommen im Mai weiter positiv entwickelt – mit einer wichtigen Ausnahme: Die Ertragsteuern geraten spürbar unter Druck. Während Lohn- und Umsatzsteuer verlässlich tragen, wirft der Rückgang bei den ertragsbezogenen Einnahmen Fragen nach der konjunkturellen Substanz auf.
Krisenzeiten hinterlassen Spuren: Finanzielle Engpässe vor allem bei älteren Verbrauchergruppen
Trotz wirtschaftlicher Erholung nach der Corona-Pandemie und dem Beginn des Ukraine-Kriegs bleibt die finanzielle Lage vieler Haushalte angespannt. Welche Verbraucher-Gruppen besonders betroffen sind.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.