Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hat am vergangenen Mittwoch lediglich Hinweise zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in den Beratungsprozess veröffentlicht – noch im April hatte die Aufsicht einen Entwurf für verbindliche Leitlinien konsultiert.
„Mit der Veröffentlichung von rechtlich unverbindlichen Hinweisen („Guidance“) rückt die Aufsicht von dem Vorhaben ab, europaweit verbindliche Vorgaben („Guidelines“) im Bereich der Abfragemethodik von Nachhaltigkeitspräferenzen setzen zu wollen“ erklärt VOTUM-Vorstand Martin Klein.
Der Vermittlerverband VOTUM hatte sich dabei als einer von lediglich neun deutschen Organisationen aktiv in den Konsultationsprozess eingebracht.
Dieses ungewöhnlich deutliche Zurückrudern der EIOPA ist ein klares Signal an die Finanzbranche: Die gerechtfertigte Kritik von Organisationen wie VOTUM wurde gehört. Die EIOPA hat anerkannt, dass es auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Regulierungsinitiativen sowie der Tatsache, dass die Anwendung der Rechtsvorschriften zur Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen vor dem Inkrafttreten der Frist für die Meldung von Unternehmensdaten im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt, aktuell noch deutlich zu früh ist, um eine verbindliche Leitlinie zu formulieren.
Mit den nun veröffentlichten Hinweisen möchte sich die Aufsicht an der ‚Seitenlinie‘ positionieren und die Umsetzung der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen ab August 2022 in der Praxis erst einmal beobachten.
„Auch wenn die Hinweise noch zahlreiche diskussionswürdige Umsetzungsvorschläge beinhalten, so begrüßen wir diesen Sinneswandel doch ausdrücklich. Die EIOPA ist bereit, die Entwicklung in der Praxis weiterhin zu beobachten und es gilt hier mit kreativen Lösungsansätzen die aus Kundensicht bestmögliche Umsetzung zu erarbeiten, damit die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden ein zufriedenstellendes und befriedigendes Beratungserlebnis wird und nicht zur bürokratischen Horrorerfahrung verkommt“, so Klein.
Beispielhaft für die Annäherung an die Beratungspraxis können laut Klein mehrere Punkte angeführt werden: Die Guidance enthält begrüßenswerte konkrete Empfehlungen für die Anwendung einfacher Sprache, um den Kunden die Thematik der Nachhaltigkeitspräferenzen zu erläutern. Das war im Entwurf aus dem April noch nicht der Fall.
Die EIOPA öffnet sich darüber hinaus einer deutlich einfacherer strukturierten Kundenbefragung, dies zeigt sich beispielhaft an der Thematik, wie ein Berater mit der Situation umgehen kann, wenn die von dem Kunden zunächst geäußerten Nachhaltigkeitspräferenzen es ihm nicht ermöglichen, gegenüber dem Kunden eine Produktempfehlung auszusprechen, da die Produkte diese Präferenzen nicht abbilden. In dem alten Entwurf hatte die EIOPA die Unternehmen noch verpflichten wollen, mit den Kunden eine ergebnisoffene Anpassung seiner Nachhaltigkeitspräferenzen zu erörtern, ohne dass es dem Berater möglich gewesen wäre, dem Kunden konkrete Produkte vorzustellen.
Das hätte eine für Kunden und Berater ermüdende Endlosschleife bedeutet. In dem neuen Leitfaden wird nun ausdrücklich ermöglicht, dem Kunden Alternativprodukte vorzustellen. Der Kunde muss lediglich befragt werden, ob er bereit wäre, seine Nachhaltigkeitspräferenzen anzupassen – ist dies der Fall kann der Vermittler, Produktvorschläge unterbreiten, wobei er aufzeigen muss, in welcher Form diese den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden entsprechen und wo dies nicht der Fall ist.
Die EIOPA hat hier erstaunliche Flexibilität gezeigt und ihre Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen zeigt, dass man sich intensiv mit den Bedenken der Organisation auseinandergesetzt hat, die eine Stellungnahme eingereicht haben. Es zeigt sich hier, dass die häufig mühselige Teilnahme an derartigen Konsultationen tatsächlich Früchte tragen kann,
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